Urteile chronologisch

Bundespatentgericht, Beschluss v. 22.07.2011 - Az.: 28 W (pat) 523/11
Amtsgericht Meldorf, Urteil v. 21.07.2011 - Az.: 81 C 241/11
Leitsatz:

Die Abtretung aus einem Telekommunikationsvertrag ist nichtig. Die Vertraulichkeit der Information, die durch das Fernmeldegeheimnis geschützt wird, kann in einem solchen Fall nicht gewährleistet werden.

Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss v. 21.07.2011 - Az.: 3 U 113/11
Leitsatz:

Ein gewerblicher Online-Händler für Motoren- und Getriebeöle ist verpflichtet, seinen Internetauftritt so zu gestalten, dass der Hinweis auf die Altölannahmestelle leicht erkennbar und lesbar vorhanden ist. Es ist nicht ausreichend diesen Hinweis im hinteren Teil der AGB zu platzieren, dass der Kunde kaum eine Möglichkeit hat, mit diesem Hinweis konfrontiert zu werden.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 21.07.2011 - Az.: IX ZR 148/10
Leitsatz:

Der "OK-Vermerk" auf einem Fax-Sendebericht bestätigt nicht den tatsächlichen Zugang beim Adressaten. Der Vermerk hat insoweit nur bloße Indizwirkung.

Europaeischer_Gerichtshof_fuer_Menschenrechte , Urteil v. 21.07.2011 - Az.: 28274/08
Leitsatz:

Eine Strafanzeige einer Altenpflegerin gegen ihren Arbeitgeber rechtfertigt nicht deren fristlose Kündigung. Dies gilt auch dann, wenn die Strafanzeige den Zweck hatte, Missstände, Personalmangel und Hygieneprobleme im Pflegeheim offenzulegen und der Arbeitgeber erst auf einer öffentlichen Kundgebung der Gewerkschaft davon erfährt. Ein derartiges Vorgehen wird "whistleblowing" genannt.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 21.07.2011 - Az.: 28 W (pat) 521/11
Landgericht Koeln, Urteil v. 20.07.2011 - Az.: 84 O 91/11
Leitsatz:

Die Berechnung eines Grundpreises muss ohne Einbeziehung etwaiger Gratiszugaben erfolgen. Andernfalls liegt eine irreführende Werbung vor.

Oberlandesgericht Jena, Beschluss v. 20.07.2011 - Az.: 2 W 320/11
Leitsatz:

Die für einen Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr kann ausnahmsweise allein dadurch entfallen, dass veraltete Rechtsvorschriften in einer Widerrufsbelehrung durch Rechtsvorschriften in der aktuell geltenden Fassung ausgetauscht werden.

Oberlandesgericht Thueringen, Beschluss v. 20.07.2011 - Az.: 2 W 320/11
Leitsatz:

Ein Mitbewerber will sich keinen wettbewerbsrechtlichen Vorsprung verschaffen, wenn er versehentlich veraltete Paragrafen in seiner fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung verwendet. Wird er aufgrund der veralteten Widerrufsbelehrung abgemahnt und aktualisiert sodann umgehend die Belehrung, so entfällt die Wiederholungsgefahr.

Oberlandesgericht Jena, Beschluss v. 20.07.2011 - Az.: 2 W 343/11
Leitsatz:

Beschränkt ein Unterlassungsschuldner seine umformulierte Unterlassungserklärung darauf, bei Zuwiderhandlung "eine Vertragsstrafe" zu zahlen, so ist von einer fehlenden Ernsthaftigkeit der Unterlassungserklärung auszugehen. Die Wiederholungsgefahr wird durch diese völlig unbestimmte Vertragsstrafe nicht ausgeräumt.