Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 03.08.2011 - Az.: I-3 U 196/10
Leitsatz:

Der Betreiber eines Berufsbewertungsportals muss den Namen eines Forennutzers, welcher anonym eine negative Bewertung über einen Arzt abgegeben hat, nicht bekannt geben. Einem solchen Auskunftsanspruch steht der eindeutige Wortlaut des Gesetzes entgegen, wonach ein Diensteanbieter die Nutzung von Telemedien anonym oder pseudonym zu ermöglichen hat.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 03.08.2011 - Az.: I-3 U 196/10
Leitsatz:

1. Ein Arzt muss es hinnehmen, dass ein (vermutlicher) Patient in einem Online-Portal die Behandlung des Mediziners kritisch und negativ bewertet. Der Beitrag muss nur dann gelöscht werden, wenn er unwahre Tatsachen enthält oder die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik überschreitet.
2. Ein Betreiber eines Online-Meinungsportals ist nicht verpflichtet, Auskunft über die Namen seiner User zu geben. Der User hat ein Recht auf Anonymität.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 03.08.2011 - Az.: 26 W (pat) 116/10
Leitsatz:

Der Begriff "FICKEN" als Marke für die Bereiche Bekleidung, Bier und alkoholische Getränke eintragbar. Der Umstand, dass der Begriff nicht den Anforderungen des guten Geschmacks genügt, ist kein Grund, dass "FICKEN" der markenrechtliche Schutz versagt wird.

Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss v. 03.08.2011 - Az.: 6 W 54/11
Leitsatz:

Der Werbeslogan "Schönheit von innen", der seit mehr als 20 Jahren für Beauty- und Pflege-Dragees verwendet wird, weist eine wettbewerbsrechtliche Eigenart auf und ist vor Nachahmungen geschützt.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 03.08.2011 - Az.: 26 W (pat) 164/09
Bundespatentgericht, Beschluss v. 03.08.2011 - Az.: 26 W (pat) 43/10
Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss v. 02.08.2011 - Az.: 20 W 533/10
Leitsatz:

Der Begriff "Europäischer Fachverband" ist als Vereinsname nicht irreführend. Voraussetzung ist, dass der Verein in seiner alltäglichen Arbeit tatsächlich europäisch ausgerichtet ist.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 02.08.2011 - Az.: 27 W (pat) 86/10
Landgericht Koeln, Beschluss v. 29.07.2011 - Az.: 28 S 10/11
Leitsatz:

Bei der rechtswidrigen Nutzung eines Fotos für die Bewerbung eines Produktes in einer privaten eBay-Auktion ist von einem einfach gelagerten Fall auszugehen. Dies hat die Deckelung der Abmahnkosten auf 100,- EUR zur Folge.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 29.07.2011 - Az.: 6 U 56/11
Leitsatz:

Eine Rechtsanwaltskanzlei, die in Filesharing-Abmahnungen überwiegend die Internetnutzer vertritt und in einem auf YouTube abrufbaren Online-Video über Rechtsstreitigkeiten mit einer bestimmten Kanzlei berichtet, verstößt nicht gegen das anwaltliche Sachlichkeitsgebot. Dies gilt auch dann, wenn die gegnerische Kanzlei namentlich genannt wird und ihr "Masche" und "Prinzip der häppchenweisen Abmahnung" vorgeworfen wird.