Urteile chronologisch

Landgericht Aschaffenburg, Urteil v. 19.08.2011 - Az.: 2 HK O 54/11
Leitsatz:

Für einen gewerblich genutzten Facebook-Account besteht eine Impressumspflicht. Die Angaben müssen leicht erkennbar und ohne aufwendiges Suchen auffindbar sein. Die Verlinkung auf die eigene Webseite reicht nicht aus, um die Voraussetzungen der Impressumspflicht zu erfüllen.

Landarbeitsgericht Mainz, Urteil v. 18.08.2011 - Az.: 2 Sa 232/11
Leitsatz:

Es stellt nicht zwingend einen wichtigen Kündigungsgrund dar, wenn ein Angestellter seinen Vorgesetzten als "Wichser" und "Arschloch" bezeichnet. Eine Abmahnung kann ausreichend sein, wenn der Vorgesetzte den Angestellten provoziert, unberechtigt kritisiert und ihm unberechtigter Weise mit einer Kündigung droht.

Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 18.08.2011 - Az.: 35a C 148/11
Leitsatz:

Das Online-Portal "Restaurant-Kritik.de", auf dem User ihre Erfahrungsberichte über verschiedene Restaurants einstellen können, ist nicht verpflichtet, einen kritischen und teilweise sehr negativen Beitrag zu löschen. Dies gilt zumindest dann, wenn es sich bei den Äußerungen um wahre Tatsachenbehauptungen handelt oder die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik nicht überschritten ist.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 18.08.2011 - Az.: 33 W (pat) 537/10
Bundespatentgericht, Beschluss v. 18.08.2011 - Az.: 25 W (pat) 9/11
Bundespatentgericht, Beschluss v. 18.08.2011 - Az.: 25 W (pat) 10/11
Bundesgerichtshof , Urteil v. 17.08.2011 - Az.: I ZB 70/10
Leitsatz:

Die Wortfolge "Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V." in den Klassen für Druckerzeugnisse und betriebswirtschaftlicher Beratung besitzt nicht die zur Eintragung einer Marke nötige Unterscheidungskraft.

Bundesgerichtshof -, Urteil v. 17.08.2011 - Az.: I ZR 134/10
Leitsatz:

1. Es ist von einem Wettbewerbsverstoß auszugehen, wenn ein Vertreiber von Zeitschriftenabonnements unbestellt Waren zusendet und in einer "Auftragsbestätigung" erklärt, dass der Kunde angeblich die Zeitschriften bestellt hat und nun prüfen soll, ob die Fortführung des Zeitschriftenabonnements in Frage kommt. Dies stellt eine unzumutbare Belästigung dar.
2. Ein Wettbewerbsverstoß liegt auch dann vor, wenn ein Unternehmer zwar irrtümlich von einer Bestellung ausgeht, dieser Irrtum aber im Verantwortungsbereich des Unternehmens liegt.
3. Ein Merachant haftet für die von seinem Affiliate begangenen Wettbewerbsverletzungen.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 17.08.2011 - Az.: I ZB 75/10
Leitsatz:

Ein schutzwürdiger Bestand an einem Kennzeichen entsteht nur, wenn an dem genutzten Logo auch die entsprechenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte bestehen.

Bundesgerichtshof , Beschluss v. 17.08.2011 - Az.: V ZB 47/11
Leitsatz:

Die Presse hat ein Recht darauf, im Rahmen einer journalistischen Recherche Einsicht in das Grundbuch zu nehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verdacht besteht, dass ein Politiker für den Erwerb eines Grundstücks von einem bekannten Unternehmer massive finanzielle Vorteile gewährt bekommen hat. In derartigen Fällen hat die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse an der Aufklärung der Umstände.