Urteile chronologisch

Bundesverfassungsgericht , Beschluss v. 24.08.2011 - Az.: 1 BvR 1611/11
Leitsatz:

Verwendet ein telefonischer Auskunfts- und Weitervermittlungsdienst eine falsche Preisansage, so ist die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Rufnummer für drei Jahre abzuschalten, gerechtfertigt und rechtmäßig. Wird der Aufforderung, die Preisansage rechtskonform auszugestalten, nicht nachgekommen, so ist es äußerst wahrscheinlich, dass das Unternehmen zur Steigerung des Umsatzes auch künftig die Rufnummer rechtswidrig nutzen würde.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 24.08.2011 - Az.: 25 W (pat) 13/11
Bundespatentgericht, Beschluss v. 24.08.2011 - Az.: 29 W (pat) 64/10
Bundespatentgericht, Beschluss v. 24.08.2011 - Az.: 29 W (pat) 39/10
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 24.08.2011 - Az.: 2 StR 109/11
Leitsatz:

Betrug: Vermögensschaden bei so genannten Abofallen im Internet

Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil v. 23.08.2011 - Az.: 1 A 2903/10
Leitsatz:

Beanstandungsmaßnahmen der Landesmedienanstalt dürfen nicht mit Verwaltungsgebühren belegt werden. Eine gesetzliche Grundlage findet sich weder im Rundfunkstaatsvertrag noch im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag noch im Niedersächsischen Mediengesetz.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 23.08.2011 - Az.: 6 U 49/11
Leitsatz:

Nach einer berechtigten Abmahnung wandelt sich der Freistellungsanspruch bezüglich der Rechtsanwaltskosten in einen Zahlungsanspruch, wenn der Abmahngegner den Erstattungsanspruch eindeutig und endgültig zurückgewiesen hat.

Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil v. 23.08.2011 - Az.: 3 Sa 150/11
Leitsatz:

Die Abmahnung eines Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer ist berechtigt, wenn der Arbeitnehmer ein "Scheisswochenende" und ein "beschissenes Wochenende" gewünscht hat. Es handelt sich dabei um respektlose und unangemessene Äußerungen.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 19.08.2011 - Az.: 408 HKO 3/11
Leitsatz:

Ein Markeninhaber hat gegen eine Bank keinen Auskunftsanspruch über die Daten eines kontoführenden Kunden. Dies gilt auch dann, wenn der kontoführende Kunde markenrechtswidrig Produkte des Markeninhabers auf der Internetplattform eBay veräußert und die vereinnahmten Gelder auf einem Konto dieser Bank eingehen.

Amtsgericht Tuebingen, Beschluss v. 19.08.2011 - Az.: 11 OWi 19 Js 6029/11
Leitsatz:

In einem Bußgeldbescheid, welcher den Vorwurf einer unmöglichen Kontaktaufnahme über die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse ahndet, müssen ausreichende Feststellungen zu der einem Organ der juristischen Person vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit sowie dazu getroffen werden, aufgrund welcher Umstände diese der juristischen Person zuzurechnen sind. Allein die Schilderung der Pflichtverletzung ist nicht ausreichend.