Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 08.09.2011 - Az.: 16 U 43/11
- Leitsatz:
Eine Fluglinie darf in ihren AGB-Klauseln nicht festlegen, dass einem Kunden der Flug verweigert wird, wenn er die Kreditkarte, mit welcher der Flug bezahlt worden ist, nicht vorlegt. Es stellt eine unangemessene Benachteiligung dar, wenn er für den Flug ein neues Ticket erwerben muss.
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 08.09.2011 - Az.: I-22 U 20/11
- Leitsatz:
Die Alleinerbin eines Architekten unterliegt im Streit um die Frage der Miturheberschaft ihres Vaters am Bau "Musiktheater im Revier". Der Nachweis, dass ihr Vater mitgewirkt hat, ist ihr nicht gelungen, da sie keine Original-Ursprungspläne vorgelegen konnte.
- Oberlandesgericht Koeln, Beschluss v. 07.09.2011 - Az.: 6 W 82/11
- Leitsatz:
Ein urheberrechtlicher Internet-Auskunftsanspruch besteht nur dann, wenn die Software (hier: "Seeder Seek") für die Ermittlung von P2P-Rechtsverstößen nachweislich fehlerfrei funktioniert.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 07.09.2011 - Az.: 2a O 122/11
- Leitsatz:
"doctor bike"Zwischen den Wort-/Bildmarken und "Bicycle Doctor" besteht keine Verwechslungsgefahr. Die Kennzeichenkraft von "doctor bike" ist nur gering.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 07.09.2011 - Az.: 26 W (pat) 507/10
- Landgericht Muenchen, Urteil v. 06.09.2011 - Az.: 33 O 10509/11
- Leitsatz:
Die Verwendung der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" ohne die entsprechende Erlaubnis ist irreführend und wettbewerbswidrig.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 06.09.2011 - Az.: 24 W (pat) 503/10
- Leitsatz:
Die Wortfolge "Lovely Moments" ist nicht zum Patent- und Markenregister eintragungsfähig. Es fehlt die für eine Eintragung erforderliche Unterscheidungskraft.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 06.09.2011 - Az.: 312 O 316/11
- Leitsatz:
Eine Vielzahl von AGB-Klauseln, die der Verlag Gruner und Jahr gegenüber seinen freien Autoren verwendet, ist unwirksam und benachteiligt die Journalisten in unangemessener Weise. Vor allem die Einräumung weitreichender und weiter übertragbarer Nutzungsrechte ist unzulässig.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 05.09.2011 - Az.: 27 W (pat) 72/10
- Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 02.09.2011 - Az.: 2 U 58/11
- Leitsatz:
Die Marke "Energiekontor" weist nur eine schwache Kennzeichnungskraft auf. Die Kombination des Wortes "Energiekontor" mit dem Namen eines Unternehmers stellt in erster Linie eine Erläuterung des Gegenstands des Geschäftsbereichs dar und enthält keine hinreichende selbstständige Kennzeichenkraft, um eine Verwechslungsgefahr zwischen der Unternehmensbezeichnung und einer eingetragenen Marke zu begründen.

