Urteile chronologisch
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 20.09.2011 - Az.: 38 O 58/09
- Leitsatz:
Wirbt ein Verkäufer mit durchgestrichenen und mit "statt" gekennzeichneten Preisen, muss die Preisgestaltung für den Kunden deutlich werden. Ist die konkrete Preisgestaltung ohne klaren Hinweis auf die Bezugsgröße nicht deutlich genug, liegt eine rechtswidrige Irreführung vor.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 20.09.2011 - Az.: 4 StR 129/11
- Leitsatz:
Volksverhetzung: Rechtliche Beurteilung von mehrdeutigen Meinungsäußerungen
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 20.09.2011 - Az.: 33 W (pat) 529/10
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 19.09.2011 - Az.: 315 O 410/10
- Leitsatz:
Die Herausgabe eines programmbegleitenden Magazins zur ARD-TV-Sendung "ARD-Buffet" ist grundsätzlich zulässig und verstößt nicht gegen das rundfunkrechtliche Verbot, nicht programmbezogene Druckerzeugnisse anzubieten. Dies gilt zumindest für den Fall, dass die ARD selbst nicht als Anbieter des Magazins auftritt.
- Landgericht Bonn, Urteil v. 19.09.2011 - Az.: 1 O 448/10
- Leitsatz:
Die Online-Reklame des Telekommunikationsunternehmens Deutsche Telekom AG ist irreführend, wenn für einen DSL-Tarif mit folgenden Worten geworben wird
"Sie surfen rund um die Uhr zum Festpreis - ohne Zeit- oder Volumenbeschränkung"
und dabei in Wahrheit ab einer gewissen Inanspruchnahme der Leistung die Datenmenge gedrosselt wird.
- Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil v. 16.09.2011 - Az.: 6 Sa 278/11
- Leitsatz:
Ein Arbeitnehmer, der sich arbeitsvertraglich verpflichtet hat, über ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren, kann außerordentlich gekündigt werden, wenn eine Summierung von Verstößen gegen diese Verschwiegenheitspflicht eine schwerwiegende Arbeitsvertragsverletzung bedingt.
- Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 16.09.2011 - Az.: 38 O 7/11
- Leitsatz:
Verpflichtet sich ein Unternehmen, in einer Unterlassungserklärung, keine geschützten Kennzeichen zu verwenden, liegt ein Verstoß gegen diese Unterlassungsverpflichtung vor, wenn bei Google Maps das Kennzeichen auffindbar ist. Denn dieses Unternehmen ist für Rechtsverstöße bei Google Maps verantwortlich. Dies gilt zumindest dann, wenn das Unternehmen zuvor die Angaben bei Google veranlasst hat.
- Oberlandesgericht Schleswig, Urteil v. 15.09.2011 - Az.: 16 U 140/10
- Leitsatz:
Ein Mobilfunkunternehmen ist verpflichtet, seine Kunden darüber aufzuklären, dass im Falle besonderer Optionen, beispielsweise der automatisch startenden Kartenaktualisierung einer Navigationssoftware, gesonderte und extrem hohe Kosten anfallen können. Kommt das Unternehmen dieser Aufklärungspflicht nicht nach, verletzt es die Nebenpflicht des Mobilfunkvertrages, so dass entstandene Internetkosten nicht geltend gemacht werden können.
- Landgericht Koblenz, Urteil v. 15.09.2011 - Az.: 14 S 86/10
- Leitsatz:
Der Anbieter von Internet-Call-by-Call Tarifen ist nicht verpflichtet, bei jeder neuen Einwahl eine mögliche Preisänderung anzugeben. Vielmehr ist der Kunde verpflichtet, sich vorab zu informieren, wie hoch der jeweilige Tarif ist. Ein Minutenpreis in Höhe von 9,99 Cent erfüllt nicht den Wuchertatbestand.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 14.09.2011 - Az.: 28 O 482/05
- Leitsatz:
Die Nutzung von Software entgegen den Vereinbarungen im Lizenzvertrag ist rechtswidrig und berechtigt den Rechtsinhaber zur fristlosen Kündigung des Vertrags, sofern der Lizenznehmer die Beseitigung der Pflichtverletzung endgültig verweigert.

