Urteile chronologisch
- Oberverwaltungsgericht Muenster, Urteil v. 21.09.2011 - Az.: 3d A 147/10.O
- Leitsatz:
Ein Polizeibeamter, der außerdienstlich im Besitz kinderpornografischer Schriften ist, kann nicht aus dem Dienst entfernt werden. Dies gilt dann, wenn der Polizeibeamte eine schriftliche Selbstanzeige erstattet, sein Fehlverhalten umfassend gestanden und sich mit dem Unrecht seines Verhaltens bereits vor seiner Entdeckung auseinandergesetzt hat.
- Oberlandesgericht Muenchen, Beschluss v. 21.09.2011 - Az.: 6 W 1551/11
- Leitsatz:
Ein Host-Provider haftet auf Unterlassung, wenn er von einer Rechtsverletzung Kenntnis erlangt und die rechtsverletzenden Inhalte nicht beseitigt.
- Landgericht Braunschweig, Urteil v. 21.09.2011 - Az.: 9 O 1352/11
- Leitsatz:
Ein Verlag handelt rechtswidrig, wenn er in seinem "Vertrag über freie Mitarbeiter" AGB-Klauseln nutzt, die eine unangemessene Benachteiligung darstellen. Dies gilt vor allem für die umfassende Rechteeinräumung gegenüber dem Verlag und pauschale Vergütung für die Tätigkeit der freien Journalisten.
- Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 21.09.2011 - Az.: 5 U 164/08
- Leitsatz:
Für eine graphische Darstellung, die eine gezeichnete Szene mit Tieren und einem bestimmten prägnanten Slogan zeigt, besteht wettbewerbliche Eigenart. Die unlautere Nachahmung einer ähnlich gestalteten Szene ist daher rechtswidrig.
- Landgericht Braunschweig, Urteil v. 21.09.2011 - Az.: 9 O 1352/11
- Leitsatz:
Der Braunschweiger Zeitungsverlag handelt rechtswidrig, wenn er gegenüber freien Journalisten AGB-Klauseln nutzt, welche die Journalisten unangemessen benachteiligen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Bedingungen massiv von dem gesetzlichen Leitbild abweichen und eine unangemessene Vergütung beinhalten.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 21.09.2011 - Az.: 29 W (pat) 107/10
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 21.09.2011 - Az.: 29 W (pat) 517/10
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 21.09.2011 - Az.: 29 W (pat) 503/11
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 21.09.2011 - Az.: 29 W (pat) 513/11
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 20.09.2011 - Az.: 33 W (pat) 100/10
- Leitsatz:
Die Bezeichnung "Berufsunfähigkeit Vorsorge" ist als Marke für die Bereiche Versicherungs- und Finanzwesen nicht eintragbar. Es handelt sich um zwei sprachübliche Begriffe, die in ihrer Gesamtheit nicht über die ausreichende Unterscheidungskraft verfügen.

