Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 28.09.2011 - Az.: 26 W (pat) 543/10
- Leitsatz:
1. "Stern Tours" besitzt die zur Eintragung als Marke erforderliche Unterscheidungskraft in der Klasse für Reisedienstleistungen.
2. Die betroffenen Verbraucher verbinden die Wortfolge zutreffend mit Angeboten aus dem Hause "Stern" und nicht mit sinnverwandten Begriffen wie "Sternfahrten". - Bundespatentgericht , Beschluss v. 28.09.2011 - Az.: 26 W (pat) 93/10
- Leitsatz:
Zwischen der Marke "Schneewittchen" und der Wortfolge "Schneeflittchen und die 7 lieben Lustzwerge" besteht keine Verwechslungsgefahr für den Bereich alkoholische Getränke. Die Marken weisen immense klangliche und schriftbildliche Unterschiede auf.
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 28.09.2011 - Az.: I ZR 48/10
- Leitsatz:
Die Übernahme von Bildmotiven, welches eine Firma zur Kennzeichnung und Bewerbung von Produkten verwendet, ist nur dann rechtswidrig, wenn eine unlautere Rufausnutzung vorliegt. Allein die Nennung des Kennzeichens reicht für eine Rufausnutzung nicht aus. Hierfür müssen noch weitere Umstände hinzutreten.
- Landgericht Magdeburg, Urteil v. 28.09.2011 - Az.: 7 O 545/11
- Leitsatz:
Besteht der konkrete Verdacht, dass ein Anbieter bei eBay Fälschungen eines markenrechtlich geschützten Parfüms verkauft, ist die Bank, über die das Geschäft abgewickelt wird, verpflichtet, Auskunft über die Konto- und Adressdaten des Mitglieds zu geben.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 28.09.2011 - Az.: I ZR 43/10
- Leitsatz:
Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet wirksam
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 28.09.2011 - Az.: I ZR 30/10
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 28.09.2011 - Az.: 26 W (pat) 124/09
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 28.09.2011 - Az.: I ZR 189/08
- Leitsatz:
Wettbewerbsverstoß eines ausländischen Anbieters von Sportwetten via Internet: Vereinbarkeit des gesetzlichen Verbots in der Bundesrepublik Deutschland mit Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht
- Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 27.09.2011 - Az.: I-27 W 106/11
- Leitsatz:
Die Mitgliederversammlung eines Vereins kann auch virtuell durchgeführt werden.
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 27.09.2011 - Az.: 17 O 671/10
- Leitsatz:
Die FernUniversität Hagen darf ihren Studierenden nicht mehr als 10 % der Textseiten eines Buchs zu Studienzwecken zugänglich machen. Das Bereitstellen zum Download und zur Speicherung ist auf 3 Seiten beschränkt. Die Überschreitung dieser Werte stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.

