Urteile chronologisch

Bundespatentgericht, Beschluss v. 26.10.2011 - Az.: 28 W (pat) 6/10
Bundesgerichtshof , Urteil v. 25.10.2011 - Az.: VI ZR 93/10
Leitsatz:

Ein Hostprovider eines Blogs kann für die Rechtsverletzungen Dritter, die auf dem Blog blogspot.com begangen werden, haften. Dies gilt zumindest dann, wenn er trotz Kenntnis des Rechtsverstoßes die Webseiten abrufbar hält.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 25.10.2011 - Az.: VI ZR 332/09
Leitsatz:

Ein Pornodarsteller, der mit einer bekannten Schauspielerin liiert ist, wird durch eine Berichterstattung über seine Mitwirkung als Darsteller in kommerziell zu verwertenden Pornofilmen nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, wenn er sich in dem Film dem Publikum ohne jede Einschränkung präsentiert und sein Gesicht erkennen lässt. Die Schutzinteressen des Klägers an seinem Persönlichkeitsrecht treten in einem solchen Fall hinter den Äußerungsinteressen des Zeitschriftenverlags zurück.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 25.10.2011 - Az.: 33 W (pat) 88/10
Bundespatentgericht, Beschluss v. 25.10.2011 - Az.: 25 W (pat) 507/11
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil v. 24.10.2011 - Az.: 9 C 0430/11
Leitsatz:

Die Abtretung von Forderungen aus einem Telekommunikationsvertrag ist unzulässig, wenn die vollständige Übermittlung von Verbindungsdaten damit einhergeht. Denn dadurch besteht die Gefahr, dass möglicherweise sensible Kundendaten an eine unbegrenzte Zahl Dritter gelangen.

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil v. 24.10.2011 - Az.: 237 C 168/11
Leitsatz:

Eine Zeitung handelt nicht rechtswidrig, wenn sie über Gegebenheiten in der Form berichtet, dass zwar eine Abweichung vom tatsächlichen Sachverhalt vorliegt, diese aber wertneutral und geringfügig ist.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 21.10.2011 - Az.: 6 U 173/10
Leitsatz:

Zwischen den Unternehmenskennzeichen "eurodata" und "Europdata" besteht Verwechslungsgefahr, wenn die Geschäftsfelder der so bezeichneten Firmen starke Berührungspunkte aufweisen. Ein Anspruch auf Löschung der Domain "Europdata.de" resultiert daraus nicht.

Oberlandesgericht Koeln, Urteil v. 21.10.2011 - Az.: 6 U 64/11
Leitsatz:

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber einem Dritten, der neben dem berechtigterweise Abmahnenden ebenfalls klagebefugt ist, setzt voraus, dass die Erklärung geeignet erscheint, den Verletzer ernsthaft von Wiederholungen abzuhalten. Es müssen objektive Gründe vorgelegen haben, die die Abgabe der Unterlassungserklärung gerade gegenüber dem Abmahnenden unzumutbar gemacht haben.

Bundesgerichtshof , Urteil v. 21.10.2011 - Az.: V ZR 265/10
Leitsatz:

Die Installation von Überwachungskameras auf der Wand eines Hauses, welches einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehört, kann rechtswidrig sein, wenn kein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Ein angeblicher Nachbarschaftsstreit, der befürchten lässt, dass die zerstrittenen Parteien sich möglicherweise rechtswidrig verhalten werden, stellt nicht einen derartigen Grund dar.