Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 02.11.2011 - Az.: 29 W (pat) 509/10
- Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 01.11.2011 - Az.: 31 Ss 29/11
- Leitsatz:
Der Tatbestand des Betruges ist erfüllt, wenn ein Mahnbescheidsantrag von dem Antragsteller in Kenntnis der Nichtexistenz der geltend gemachten Forderung ausgefüllt wird, um den Rechtspfleger zum Erlass eines Mahnbescheids zu veranlassen.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 01.11.2011 - Az.: 6 O 479/11
- Leitsatz:
Die SCHUFA ist verpflichtet, auf Anfrage die Zusammensetzung des von ihr ermittelten Scorewerts anzugeben. Hierfür muss sie die Elemente, Daten und Merkmale nennen, die zur Bildung des ganz individuellen Wertes geführt haben.
- Amtsgericht Reutlingen, Beschluss v. 31.10.2011 - Az.: 5 Ds 43 Js 18155/10
- Leitsatz:
Die Beschlagnahme eines "Facebook-Accounts" ist zulässig, wenn die Daten zur Aufklärung einer Straftat beitragen können. Die auf dem Mitgliedskonto befindlichen Daten sind insoweit einer Briefsendung oder einem Telegramm im Gewahrsam des Postdienstleisters vergleichbar und damit in entsprechender Anwendung der Vorschriften der Strafprozessordnung beschlagnahmefähig.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 31.10.2011 - Az.: 29 W (pat) 542/11
- Leitsatz:
Die Wortfolge "Hugo Sinzheimer Institut" ist als Marke für die Bereiche Telekommunikation, Werbung, Rechtsdienstleistungen und Fortbildung als Marke eintragbar. Für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen kann nicht jegliche Unterscheidungskraft abgesprochen werden.
- Oberlandesgericht Bremen, Beschluss v. 31.10.2011 - Az.: 2 SsRs 28/11
- Leitsatz:
Der Einsatz jugendlicher Alkohol-Testkäufer ist zum Schutz Jugendlicher vor den Gefahren des Alkoholkonsums zulässig. Ein von der Polizei angeleiteter Testkauf stellt keine Tatprovokation und damit auch kein Verfahrenshindernis dar.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 28.10.2011 - Az.: 28 O 510/11
- Leitsatz:
Die Berichterstattung über die Schwangerschaft einer Person des öffentlichen Lebens verletzt nicht das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, wenn die Schwangerschaft nach außen hin sichtbar ist und ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung besteht.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 28.10.2011 - Az.: 308 O 23/11
- Leitsatz:
Hat ein Verlag, der in einem Hausbuch unerlaubt Fotos veröffentlicht hat, eine daraufhin gegen ihn ergangene Unterlassungsverfügung anerkannt, darf er im Zeitpunkt des Erlasses der Unterlassungsverfügung bereits aufgebundene und ausgedruckte Exemplare des Hausbuchs aufbrauchen. Ein unbefristetes Verbot würde eine unverhältnismäßige und unnötige Härte bedeuten.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 28.10.2011 - Az.: 28 O 747/11
- Leitsatz:
Die Bildveröffentlichung einer bekannten Schauspielerin mit ihrem angeblich neuen Lebensgefährten stellt ein Bildnis der Zeitgeschichte dar, so dass der Fotoabdruck zulässig ist. Es besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an den Umständen der vorherigen Trennung ihres Mannes und an der angeblichen neuen Beziehung.
- Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss v. 28.10.2011 - Az.: 10 S 33.11
- Leitsatz:
Die Presse hat grundsätzlich Anspruch darauf, dass ihr zu bestimmten Tatsachenkomplexen Auskunft erteilt wird. Sie hat aber keinen Anspruch darauf, dass ihr die Namen von noch heute tätigen Richtern und Staatsanwälten genannt werden, bei denen Hinweise auf eine frühere Zusammenarbeit mit der Stasi bestehen. Die namentliche Nennung stellt einen gravierenden Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht dar, der nicht gerechtfertigt ist.

