Urteile chronologisch
- Landgericht Koeln, Urteil v. 09.11.2011 - Az.: 28 O 225/11
- Leitsatz:
Lauert ein Paparazzi einem bekannten Wettermoderator vor dessen Haus auf, wartet in einem parkenden Auto auf ihn und observiert diesen tagelang, so ist es nicht rechtswidrig, wenn der Prominente den Paparazzi fotografiert und dieses Bild veröffentlicht wird. Das öffentliche Berichterstattungsinteresse überwiegt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Prominenten. Es stellt ein zeitgeschichtliches Ereignis dar und dokumentiert den teilweise rücksichtlosen Umgang der Medien mit den Prominenten.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 09.11.2011 - Az.: 26 W (pat) 510/11
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 09.11.2011 - Az.: 26 W (pat) 538/11
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 08.11.2011 - Az.: I-4 U 58/11
- Leitsatz:
1. Die Angabe "Festpreis" für einen zu 40 Prozent variablen Teil eines Stromtarifs ist für Verbraucher irreführend.
2. Den Werbenden trifft die Pflicht, den Stromtarif so darzustellen, dass dem Verbraucher für seine Entscheidung alle wesentlichen Informationen zur Verfügung stehen, insbesondere wie hoch der variable Teil des Stromtarifs ist. - Landgericht Berlin, Urteil v. 08.11.2011 - Az.: 16 O 255/10
- Leitsatz:
Der Hersteller der FRITZ!Box hat gegen einen Hersteller von Jugendschutzsoftware keinen urheberrechtlichen oder markenrechtlichen Unterlassungsanspruch, wenn durch die Installation der Jugendschutzsoftware Funktionen der FRITZ!Box deaktiviert werden. In Betracht kommt allenfalls ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch.
- Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss v. 07.11.2011 - Az.: 3 B 371/11
- Leitsatz:
Eine Behörde ist grundsätzlich beweispflichtig dafür, dass ein von ihr versandter Gebührenbescheid dem Adressaten zugegangen ist. Es kann ausreichend sein, dass genügend Tatsachen vorgelegt werden, aus denen der Zugang nach allgemeiner Lebenserfahrung geschlossen werden kann. Das pauschale Bestreiten des Adressaten ist dann nicht ausreichend.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 07.11.2011 - Az.: 30 W (pat) 32/10
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 04.11.2011 - Az.: I ZR 145/10
- Leitsatz:
Die im Urheberrechtsgesetz vorgesehene Kostendeckelung auf 100,- EUR für einfach gehaltene Rechtsverstöße ist dann nicht anwendbar, wenn die Rechtsverletzung im Jahr 2007 stattgefunden hat. Zu diesem Zeitpunkt war der § 97a UrhG noch nicht in Kraft getreten. Dies gilt auch dann, wenn die eigentliche Aufforderung zur Zahlung der Abmahnkosten erst im Jahr 2009 versendet wurde.
- Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 02.11.2011 - Az.: 5 W 1069/11
- Leitsatz:
Kapitalgesellschaften handeln durch ihren gesetzlichen Vertreter. Wird dieser zu einer gerichtlichen Verhandlung geladen und bleibt unentschuldigt fern, so ist das Ordnungsgeld der GmbH aufzuerlegen. Adressat des Ordnungsgeldes ist die Partei selbst, nicht der Vertreter.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 02.11.2011 - Az.: 29 W (pat) 545/11

