Urteile chronologisch
- Landgericht Stuttgart, Beschluss v. 11.11.2011 - Az.: 17 O 706/11
- Leitsatz:
Der Inhaber einer Domain ist für die Werbeeinblendungen Dritter, die auf seiner Webseite geschehen, spätestens ab Kenntnis verantwortlich. Er haftet damit auch für "Sponsored Links" und damit einhergehende Rechtsverletzungen.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 11.11.2011 - Az.: 27 W (pat) 601/10
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 10.11.2011 - Az.: 29 U 1614/11
- Leitsatz:
Der Betrieb zweier Hörgeräteakustikbetriebe in unterschiedlichen Städten durch denselben Meister ist nur dann nicht wettbewerbswidrig, wenn die Öffnungszeiten nicht nahezu identisch sind. Die von der Handwerksordnung vorgeschriebene Meisterpräsenz kann andernfalls nicht gewährleistet werden.
- Landgericht Freiburg, Urteil v. 10.11.2011 - Az.: 3 S 77/11
- Leitsatz:
1. Bei einer unentgeltlichen Garantieleistung ist die regelmäßige Wartung des Fahrzeugs beim Verkäufer oder in einer Vertragswerkstatt als Voraussetzung für eine Garantie zulässig.
2. Ist ein zusätzliches Entgelt für die Garantievereinbarung zu zahlen, so ist die Entrichtung dieses Entgelts die Gegenleistung für die Garantie und führt zur Unzulässigkeit von fest vereinbarten Wartungsintervallen. - Bundespatentgericht , Beschluss v. 10.11.2011 - Az.: 24 W (pat) 46/10
- Leitsatz:
Die Wortfolge "Bleach & Go" ist für den Bereich Bleichmittel und Zahnputzmittel nicht als Marke eintragbar. Die Wortfolge ist geeignet, die schnelle und unkomplizierte Zahnbehandlung zu beschreiben. Es fehlt daher an der erforderlichen Unterscheidungskraft.
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 10.11.2011 - Az.: IX ZB 166/10
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 10.11.2011 - Az.: 30 W (pat) 62/10
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 10.11.2011 - Az.: 27 W (pat) 513/11
- Bundesgerichtshof , Urteil v. 09.11.2011 - Az.: I ZR 150/09
- Leitsatz:
Ein Admin-C, welcher einer im Ausland ansässigen Firma eine Blankoeinwilligung zur Registrierung frei werdender Domainnamen erteilt, haftet als Störer, wenn eine Überprüfung der frei werdenden Domains durch den Admin-C nicht erfolgt und durch die Registrierung Rechte Dritter verletzt werden.
- Bundesgerichtshof , Beschluss v. 09.11.2011 - Az.: I ZR 216/10
- Leitsatz:
Eine Nichtzulassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg, wenn die darin aufgeworfenen Rechtsfragen bereits höchstrichterlich geklärt sind. Ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung zwischen dem Urheber einerseits und dem Eigentümer andererseits den urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen des Urhebers nach seinem Tod ein geringeres Gewicht beizumessen ist als zu dessen Lebzeiten.

