Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 09.01.2012 - Az.: 28 W (pat) 50/11
- Amtsgericht Duesseldorf, Urteil v. 06.01.2012 - Az.: 108 Ls 70 Js 12794/07-61/09
- Leitsatz:
1. Ein Scheingeschäftsführer haftet nicht für die gewerbsmäßig begangenen Betrugsstraftaten des tatsächlichen Geschäftsführers in einem Internetshop, wenn er keine Kenntnis von diesen Straftaten hatte.
2. Das bloße Zur-Verfügung-Stellen seines Namens gegen Entgelt, begründet noch keinen Vorsatz zur Begehung von Betrugsstraftaten.
- Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 05.01.2012 - Az.: 6 U 107/10
- Leitsatz:
Die Geschäftsgebühr für einen Patentanwalt ist nicht erstattungsfähig, wenn der Patentanwalt lediglich die Abmahnung entwirft und sie sodann einem hinzugezogenen Rechtsanwalt vorlegt, damit dieser sie überprüft.
- Landgericht Koeln, Urteil v. 05.01.2012 - Az.: 31 O 491/11
- Leitsatz:
Werbung mit Gütesiegeln (hier: "Gütesiegel der Touristik"), die ausschließlich auf Bewertungen von Kunden beruhen, sind wettbewerbswidrig, da sie für Verbraucher irreführend sind.
- Amtsgericht Charlottenburg, Beschluss v. 04.01.2012 - Az.: 207 C 319/11
- Leitsatz:
Der Streitwert für die unberechtigte Veröffentlichung zweier Privatfotos auf zwei Internetseiten beträgt 1.000 EUR.
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 04.01.2012 - Az.: 24 U 90/10
- Leitsatz:
Die Fluggesellschaft Air Berlin ist verpflichtet, bei Online-Buchungen auch sämtliche obligatorisch zu entrichtenden Zuschläge im Endpreis mit auszuweisen. Dies gilt auch für eine "Service Charge".
- Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 04.01.2012 - Az.: 6 U 107/10
- Leitsatz:
In einer markenrechtlichen Streitigkeit müssen besondere Voraussetzungen vorliegen, um die Einschaltung sowohl eine Rechtsanwalts als auch eines Patentanwalts zu rechtfertigen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist nur eine Gebühr erstattungsfähig.
- Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss v. 02.01.2012 - Az.: 6 W 112/11
- Leitsatz:
Sind zwei vorangegangene Ordnungsmittelverfahren wegen unerbetener Zusendung von Werbefaxen mit Ordnungsgeldfestsetzungen von jeweils 2.500 EUR erfolglos geblieben, ist in einem weiteren Ordnungsmittelverfahren wegen desselben Verstoßes die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 30.000 EUR angemessen.
- Oberlandesgericht Duesseldorf, Urteil v. 30.12.2011 - Az.: I-20 U 171/10
- Leitsatz:
Eine Fotoserie, die eine "Beuys-Aktionskunst" wiedergibt, ist nicht als freie Bearbeitung, sondern als Umgestaltung anzusehen. Für eine solche Umgestaltung ist die Zustimmung von Beuys bzw. seiner Erbin erforderlich.
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 30.12.2011 - Az.: 29 W (pat) 59/10
- Leitsatz:
Die Wortfolge "Dress-for-less" ist lediglich für die Dienstleistung "Vermietung von Werbeflächen im Internet" als Marke eintragungsfähig. Im übrigen fehlt es an der für eine Eintragung erforderlichen Unterscheidungskraft.

