Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht , Beschluss v. 17.01.2012 - Az.: 27 W (pat) 595/10
- Leitsatz:
Zwischen den beiden Marken "YoYo Foodworld" und "YO" besteht im Hinblick auf die beanspruchten Waren keine Verwechslungsgefahr. Der erforderliche durchschnittliche Abstand beider Marken ist in klanglicher, schriftbildlicher und begrifflicher Hinsicht gegeben.
- Landgericht Luebeck, Urteil v. 17.01.2012 - Az.: 11 O 69/11
- Leitsatz:
"Fruit 2 day" darf nicht mit der Angabe "Original mit knackigen Fruchtstücken, Kirsche rote Traube" werben, wenn das Produkt in Wirklichkeit zum überwiegenden Teil aus Äpfel und Birnen besteht und keine Fruchtstücke der auf der Verpackung abgebildeten Früchte enthält.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 17.01.2012 - Az.: 33 W (pat) 558/10
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 17.01.2012 - Az.: 27 W (pat) 90/11
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 17.01.2012 - Az.: 27 W (pat) 587/10
- Amtsgericht Nuertingen, Urteil v. 16.01.2012 - Az.: 11 C 1881/11
- Leitsatz:
Ein eBay-Verkäufer ist nicht berechtigt, die Auktion vorzeitig zu beenden, weil er die angebotene Sache bereits anderweitig veräußert hat.
- Amtsgericht Hamburg_Wandsbek, Urteil v. 13.01.2012 - Az.: 716a C 354/11
- Leitsatz:
Die Widerrufsfrist beginnt bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss zu laufen. Eine diesen Hinweis nicht enthaltende Widerrufsbelehrung setzt die Widerrufsfrist nicht in Gang.
Trotz wirksamen Widerrufs kann der Unternehmer keinen Wertersatz verlangen, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung nicht auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde und nicht ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt. - Landgericht Bonn, Urteil v. 12.01.2012 - Az.: 11 O 49/11
- Leitsatz:
1. Die Telekom Deutschland GmbH darf Verbraucher nicht ohne ihre vorherige Einwilligung zu Werbezwecken telefonisch kontaktieren.
2. Dies gilt auch dann, wenn die betroffenen Verbraucher eine darauf bezogene, nicht-optionale Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom bei Vertragsabschluss unterzeichnet haben, da solche Klauseln unwirksam sind. - Landgericht Hamburg, Urteil v. 12.01.2012 - Az.: 327 O 443/11
- Leitsatz:
Das marktschreierische und reißerische Bewerben, von stark verbilligten ärztlichen Leistungen (hier: Augenlaserbehandlungen), ist unzulässig.
- Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 12.01.2012 - Az.: 6 U 813/11
- Leitsatz:
Das zielgerichtete Anschreiben von Personen durch einen Rechtsanwalt, die nicht anwaltlich von diesem vertreten werden, zur Erteilung eines Mandats im Einzelfall ist rechtswidrig.

