Urteile chronologisch
- Landgericht München_I, Urteil v. 13.12.2018 - Az.: 17 HK O 7439/18
- Leitsatz:
Keine Entgelte für Zahlungsoptionen PayPal oder Sofortüberweisung
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 11.12.2018 - Az.: 11 U 88/17
- Leitsatz:
Anforderungen an den Nachweis des Lizenzschadens bei Urheberrechtsverletzungen eines Online-Stadtplans
- Landgericht Berlin, Urteil v. 11.12.2018 - Az.: 16 O 446/17
- Leitsatz:
1.Online-Portal für Brustvergrößerungen muss auf Vermittlungsprovisionen hinweisen
2. Der Hinweis mittels eines Mouse-Over ist nicht ausreichend.
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 06.12.2018 - Az.: 6 U 196/17
- Leitsatz:
Pkw-EnVKV-Pflichtangaben nur bei Angabe konkreter PKW-Modelle
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 05.12.2018 - Az.: VIII ZR 17/18
- Leitsatz:
Zur Gebrauchsgewährungs- und -erhaltungspflicht des Vermieters bezüglich eines in der Mietwohnung vorhandenen Telefonanschlusses
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 04.12.2018 - Az.: VI ZR 128/18
- Leitsatz:
1. Für die Frage, ob die durch eine bereits erfolgte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründete Vermutung der Wiederholungsgefahr durch den Verweis auf eine gegenüber einem Dritten abgegebene strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung entkräftet werden kann, kommt es entscheidend darauf an, ob die Unterlassungsverpflichtung geeignet erscheint, den Verletzer wirklich und ernsthaft von Wiederholungen der Verletzung abzuhalten. Ob dies der Fall ist, ist in umfassender Würdigung aller hierfür in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls sorgfältig und unter Anlegung der gebotenen strengen Maßstäbe zu prüfen (Vergleiche für das Wettbewerbsrecht: BGH, Urteile vom 13. Mai 1987, I ZR 79/85, GRUR 1987, 640, 641 und vom 2. Dezember 1982, I ZR 121/80, GRUR 1983, 186 f.). Von dieser Einzelfallprüfung kann nicht unter Verweis auf den höchstpersönlichen Charakter des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgesehen werden.
2. Grundvoraussetzung für die Entkräftung der Vermutung der Wiederholungsgefahr durch eine Unterlassungsverpflichtungserklärung gegenüber einem Dritten ist, dass diese den von dem Betroffenen geltend gemachten Unterlassungsanspruch inhaltlich voll abdeckt; bleibt sie dahinter zurück, vermag sie die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht zu entkräften.
3. Bei rechtswidrigen Eingriffen in die Privatsphäre durch wahre Tatsachenbehauptungen kommt eine Anwendung der "Kerntheorie" dergestalt, dass sich ein gerichtliches Unterlassungsgebot auf Äußerungen mit anderem, geringeren Informationsgehalt und geringerer Intensität des Eingriffs erstreckte, nicht in Betracht.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 29.11.2018 - Az.: I ZR 237/16
- Leitsatz:
1. Den Art. 86 und 89 der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel ist nicht zu entnehmen, dass allein die Werbung für einzelne Heilmittel verboten sein kann, die Werbung für lediglich ihrer Art nach bestimmte Arzneimittel oder das gesamte Warensortiment dagegen erlaubt ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 26. März 2009, I ZR 99/07, GRUR 2009, 1082 Rn. 16 = WRP 2009, 1385 - DeguSmiles & more; Urteil vom 24. November 2016, I ZR 163/15, GRUR 2017, 635 Rn. 31 bis 34 = WRP 2017, 694 - Freunde werben Freunde).
2. Die in § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HWG in Bezug genommenen Preisvorschriften des Arzneimittelgesetzes sind bei rein innerstaatlichen Sachverhalten ohne grenzüberschreitenden Bezug auch nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Sache Deutsche Parkinson Vereinigung/Zentrale (Urteil vom 19. Oktober 2016, C-148/15, GRUR 2016, 1312 = WRP 2017, 36) weder aus unionsrechtlichen noch aus verfassungsrechtlichen Gründen unanwendbar oder unwirksam.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 28.11.2018 - Az.: 319 O 265/18
- Leitsatz:
Abwehranspruch gegen unberechtigte fristlose Kündigung des Telekommunikations-Vertrages
- Oberlandesgericht Jena, Urteil v. 28.11.2018 - Az.: 2 U 524/17
- Leitsatz:
Beweiswert von Bildschirmausdrucken
- Landgericht Braunschweig, Urteil v. 28.11.2018 - Az.: 9 O 2616/17
- Leitsatz:
Sorgfaltspflichten eines Online-Bewertungsportals für Ärzte

