Urteile chronologisch

Bundesgerichtshof , Urteil v. 31.01.2012 - Az.: KZR 65/10
Leitsatz:

Ein Verlag ist grundsätzlich nicht daran gehindert, sein Absatzsystem umzustellen. Eine Benachteiligung der für den Verlag tätigen, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelnden Werbeagentur gegenüber im Namen und auf Rechnung des Verlags tätigen Handelsvertretern besteht nicht. Die erforderliche Vergleichbarkeit ist nicht gegeben.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 31.01.2012 - Az.: 312 O 93/11
Leitsatz:

Eine Klausel, die eine Kostenrückerstattung für die Erstellung der Persönlichkeitsanalyse bei Widerruf eines Online-Partnervermittlungsvertrags beinhaltet, ist rechtswidrig.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 31.01.2012 - Az.: 27 W (pat) 508/11
Kammergericht Berlin, Urteil v. 30.01.2012 - Az.: 10 U 85/11
Leitsatz:

Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten sind verpflichtet, eine Gegendarstellung auf ihrer Internetseite ohne eine Erwiderung auf die Gegendarstellung zu veröffentlichen. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Rundfunkstaatsvertrag. Eine Grundrechtsverletzung des Anbieters der Telemedien liegt nicht vor.

WIPO Schieds_und_Mediationszentrum, Entscheidung v. 30.01.2012 - Az.: D2011-2148
Leitsatz:

Ein Unternehmer darf die Domain "dsds.biz" nicht nutzen, wenn er kein berechtigtes Interesse an der Domain hat und die Eintragung und Nutzung der Domain bösgläubig erfolgte.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 30.01.2012 - Az.: 25 W (pat) 88/11
Leitsatz:

Die Bezeichnung "Silverentertainment" für Computerprogramme und -software besitzt nicht die zur Eintragung als Marke erforderliche Unterscheidungskraft.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 30.01.2012 - Az.: 25 W(pat) 88/11
Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Beschluss v. 29.01.2012 - Az.: 5 S 196/12
Leitsatz:

Im Planfeststellungsverfahren können urheberrechtliche Ansprüche keine (Teil-)Aufhebung oder Änderung bewirken. Auch eine nachträgliche Beifügung einer Nebenbestimmung kann hierauf nicht gestützt werden.

Amtsgericht Bremen, Urteil v. 27.01.2012 - Az.: 4 C 0415/11
Leitsatz:

Ein Anschreiben, welches den Eindruck vermittelt, es werde mit diesem eine Gebühr für die Veröffentlichung von Änderungen der Unternehmensdaten im Handelsregister angefordert, ist irreführend. Dies gilt insbesondere dann, wenn erst im Kleingedruckten der Hinweis erfolgt, dass es sich um eine andere Veröffentlichungsofferte handelt. Ein auf der Grundlage dieses Schreibens zustande gekommener Vertrag kann wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 26.01.2012 - Az.: 23 W 2/12
Leitsatz:

Die Bewerbung von Mobiltelefonen unter Angabe von Preisen zum käuflichen Erwerb im Internet verstößt gegen die Preisangabenverordnung, wenn nicht auf derselben Unterseite des Internetangebots der Endpreis für das beworbene Gerät angegeben wird. Ist dies nicht möglich, besteht die Verpflichtung, die Kosten auf andere Weise hinreichend deutlich kenntlich zu machen. Es müssen die einzelnen Preisbestandteile angegeben werden.