Urteile chronologisch

Amtsgericht Luedinghausen, Beschluss v. 09.02.2012 - Az.: 10 OWi 19/12
Leitsatz:

Ein Verteidiger in einem Bußgeldverfahren kann Akteneinsicht auch in die Bedienungsanleitung des verwendeten Messgerätes verlangen. Das Urheberrecht tritt hinter dem gewichtigen Recht des Betroffenen / seines Verteidigers auf Akteneinsicht, welches verfassungsrechtlich durch den Grundsatz auf rechtliches Gehör und den Grundsatz des fairen Verfahrens geschützt ist, zurück.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 09.02.2012 - Az.: 27 W (pat) 116/10
Bundesgerichtshof, Beschluss v. 09.02.2012 - Az.: I ZR 142/11
Leitsatz:

Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsprozess: Streitwert für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde bzw. Wert der Revisionsbeschwer

Bundesgerichtshof, Urteil v. 09.02.2012 - Az.: I ZR 178/10
Leitsatz:

Umfasst das Angebot von Telefondienstleistungen nicht auch die Möglichkeit der fallweisen Betreiberauswahl („Call-by-Call“), muss hierauf in der Werbung hingewiesen werden; dies gilt auch dann, wenn für Gespräche ins deutsche Festnetz ein Pauschaltarif („Flatrate“) angeboten wird. Es handelt sich hierbei um eine wesentliche Information, die den Verbrauchern auch dann nicht vorenthalten werden darf, wenn sie sich bei Betrachtung der Werbung keine Gedanken darüber machen, ob bei dem beworbenen Anschluss die Möglichkeit des „Call-by-Call“ besteht.

Landgericht Moenchengladbach, Urteil v. 08.02.2012 - Az.: 8 O 50/11
Leitsatz:

Die Angabe der Firmenidentität und des Firmensitzes sind wesentliche Informationen in einem Werbeprospekt und müssen zwingend angegeben werden.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 08.02.2012 - Az.: 29 W (pat) 535/10
Leitsatz:

Das Wortzeichen "MicroNanoTec" ist nicht zum Patent- und Markenregister eintragungsfähig. Es fehlt an der für die Eintragung erforderlichen Unterscheidungskraft.

Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil v. 08.02.2012 - Az.: 2 U 7/11
Leitsatz:

Der Schadensersatzanspruch für die ungenehmigte Verwendung von Fotos eines Mediengestalters zur Bebilderung eines privaten eBay-Angebots beläuft sich auf 20 EUR pro Foto. Die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) sind nicht anwendbar. Ein Freistellungsanspruch für die für eine Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten besteht nicht, wenn die Einschaltung des Rechtsanwalts nicht erforderlich war.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 08.02.2012 - Az.: 29 W (pat) 151/10
Bundespatentgericht, Beschluss v. 08.02.2012 - Az.: 29 W (pat) 522/10
Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss v. 07.02.2012 - Az.: 3 L 109/12.KS
Leitsatz:

1. Das Verbot von Videoaufzeichnungen von Gemeindeversammlungen und deren Veröffentlichung im Internet beeinträchtigt nicht die grundrechtlich geschützte Rundfunk- und Informationsfreiheit, da nur der Zugang zu Informationen dem Schutz unterliegt, nicht aber die Eröffnung einer bestimmten Informationsquelle.
2. Bestimmungen über die Art und Weise des Zugangs zu einer Information liegen beim Rechteinhaber.