Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 29.02.2012 - Az.: 26 W (pat) 525/10
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 28.02.2012 - Az.: 29 W (pat) 24/11
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 28.02.2012 - Az.: 27 W (pat) 511/11
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 28.02.2012 - Az.: 33 W (pat) 67/10
- Amtsgericht Koeln, Urteil v. 27.02.2012 - Az.: 142 C 431/11
- Leitsatz:
Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung nur soweit, wie mit der Dienstleistung begonnen wurde. Im Falle einer teilbaren Dienstleistung ist demnach auch das Widerrufsrecht teilbar.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 27.02.2012 - Az.: 25 W(pat) 87/11
- Oberverwaltungsgericht Muenster, Beschluss v. 24.02.2012 - Az.: 4 B 978/11
- Leitsatz:
Das Inverkehrbringen sogenannter "Heatballs" ist rechtswidrig, weil es gegen das Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG) verstößt. Es handelt sich dabei auch nicht um eine Kunst-Aktion, die dem besonderen Schutz des Grundgesetzes bzw. Grundfreiheiten unterliegt.
- Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss v. 24.02.2012 - Az.: 7 W 92/11
- Leitsatz:
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die pauschalierte Kosten für eine Rücklastschrift bei mangelnder Deckung vorsieht, verstößt gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist unzulässig.
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 23.02.2012 - Az.: I ZB 28/11
- Leitsatz:
Aufhebung eines Ordnungsmittelbeschlusses: Einseitige Erledigungserklärung des Gläubigers hinsichtlich einer Unterlassungsverfügung
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 23.02.2012 - Az.: I ZR 136/10
- Leitsatz:
1. Eine Wegnahme im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c UWG liegt nicht vor, wenn der Täter bereits Alleingewahrsam an der Verkörperung hat.
2. Sichern im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b UWG erfordert, dass eine schon vorhandene Kenntnis genauer oder bleibend verfestigt wird; es reicht nicht aus, dass ein Mitarbeiter beim Ausscheiden aus einem Dienstverhältnis die Kopie eines Betriebsgeheimnisse des bisherigen Dienstherrn enthaltenden Dokuments mitnimmt, die er im Rahmen des Dienstverhältnisses befugt angefertigt oder erhalten hatte. Dagegen kommt ein unbefugtes Sichverschaffen im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG in Betracht, wenn der ausgeschiedene Mitarbeiter den mitgenommenen Unterlagen ein Betriebsgeheimnis entnimmt (im Anschluss an BGH, Urteil vom 26. Februar 2009, I ZR 28/06, GRUR 2009, 603 = WRP 2009, 613 - Versicherungsuntervertreter).

