Urteile chronologisch

Bundespatentgericht, Beschluss v. 07.03.2012 - Az.: 26 W (pat) 527/10
Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 07.03.2012 - Az.: 1 BvR 1209/11
Leitsatz:

Bezeichnung "Zentrum für Zahnmedizin"

Landgericht Berlin, Urteil v. 06.03.2012 - Az.: 16 O 551/10
Leitsatz:

Die von Facebook angebotene Funktion des "Freunde Findens" beinhaltet eine unlautere Werbung und stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Verschiedene Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook sind ebenfalls rechtswidrig. Eine Rechtswidrigkeit liegt auch bezüglich der Einwilligung des Users im Hinblick auf die Datennutzung durch Facebook vor.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 06.03.2012 - Az.: 24 W (pat) 545/11
Bundesgerichtshof , Urteil v. 01.03.2012 - Az.: III ZR 83/11
Leitsatz:

Eine den gesetzlichen Anforderungen nicht genügende Widerrufsbelehrung setzt die Widerrufsfrist nicht in Lauf. Ein Unternehmer kann sich auf die Schutzwirkung eines vom Gesetzgeber entwickelten Musters einer Widerrufsbelehrung nur berufen, wenn er das Muster vollständig übernommen hat.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 01.03.2012 - Az.: 6 U 1738/11
Leitsatz:

Die Werbung mit dem Slogan "Die faire Milch" ist für Verbraucher nicht irreführend und darf weiterhin verwendet werden. Lediglich der Hinweis "kommt ausschließlich von Höfen aus Ihrem Bundesland" ist irreführend, wenn er objektiv nicht zutrifft.

Oberlandesgericht Muenchen, Urteil v. 01.03.2012 - Az.: 23 U 3746/11
Leitsatz:

Das Abwerben von Kunden ist grundsätzlich nur beim Hinzutreten besonderer Umstände unlauter, denn aus wettbewerbsrechtlicher Sicht besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Fortbestand des Kundenstamms.

Europaeischer_Gerichtshof , Urteil v. 01.03.2012 - Az.: C 604/10
Leitsatz:

Eine Datenbank ist dann urheberrechtsschutzfähig, wenn die Auswahl oder Anordnung der in der Datenbank enthaltenen Daten einen eigenständigen Ausdruck der schöpferischen Freiheit des Urhebers darstellt.

Bundespatentgericht , Beschluss v. 29.02.2012 - Az.: 9 W (pat) 28/08
Leitsatz:

Ein Perpetuum Mobile ist mangels seiner technischen Brauchbarkeit nicht patentierbar, da es anerkannten naturwissenschaftlichen Gesetzen widerspricht.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 29.02.2012 - Az.: 29 W (pat) 166/10