Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 26.04.2012 - Az.: 30 W (pat) 85/11
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 25.04.2012 - Az.: 28 W (pat) 21/11
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 25.04.2012 - Az.: I ZR 105/10
- Leitsatz:
1. Bei der Beantwortung der Frage, ob eine aus mehreren Gegenständen - hier: Rätselhefte - bestehende Zuwendung im Sinne von § 7 Abs. 1 HWG von geringem Wert ist, ist auf den Gesamtwert aller Gegenstände abzustellen.
2. Das in § 7 Abs. 1 HWG geregelte Verbot der Wertreklame soll der abstrakten Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung begegnen, die von einer Werbung mit Geschenken ausgehen kann; diese Gefahr ist im Sinne einer individuellen Beeinflussbarkeit der Zuwendungsempfänger zu bewerten.
3. Auch im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 2 UWG kommt eine Haftung für den Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB in Betracht.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 24.04.2012 - Az.: 25 W (pat) 520/11
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 24.04.2012 - Az.: 27 W (pat) 23/12
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 20.04.2012 - Az.: 310 O 461/10
- Leitsatz:
1. Youtube haftet ab Kenntnis als Störer für urheberrechtsrechtswidrige Videos seiner Nutzer.
2. Youtube ist darüber hinaus verpflichtet, mittels des Content-ID-Verfahrens und Wortfilter künftige vergleichbare Rechtsverletzungen seiner Nutzer zu verhindern. - Bundesgerichtshof, Beschluss v. 19.04.2012 - Az.: I ZB 77/11
- Leitsatz:
Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider bei unbefugter Zugänglichmachung von Filmwerken in einer Internet-Tauschbörse
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 19.04.2012 - Az.: I ZR 41/11
- Leitsatz:
Markenverletzung: Begriff der Produktfälschung; Ansprüche über die konkret festgestellte Verletzungshandlung hinaus bei Wiederholungsgefahr
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 19.04.2012 - Az.: 25 W(pat) 74/11
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 19.04.2012 - Az.: I ZR 173/11
- Leitsatz:
Form der Blickfangwerbung mit Sternchenhinweis; Verkehrsbedeutung der Werbeaussage "Bester Preis der Stadt" verbunden mit der Zusage der Zahlung der Preisdifferenz zu einem günstigeren Angebot

