Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 18.12.2012 - Az.: 27 W (pat) 93/12
- Leitsatz:
Bösgläubige Nichtbenutzung
1. Die für die Gegenstandswert-Bestimmung vor dem Bundespatentgerichtgeltenden Maßstäbe sind auch für Verfahren vor dem DPMA heranzuziehen.
2. Besteht der Löschungsgrund Bösgläubigkeit nach § 8 Abs 2 Nr 10 MarkenG in der fehlenden Benutzungsabsicht, kann die Nichtbenutzung nicht zu einem geringeren Gegenstandswert führen.
3. Die Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung nach § 104 Abs 2 Satz 3 ZPO unterliegt keiner Nachprüfung.
4. Dem Kostengläubiger kann die Umsatzsteuer vom Kostenschuldner auch dann verlangen, wenn er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 18.12.2012 - Az.: 27 W (pat) 44/12
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 18.12.2012 - Az.: 24 W (pat) 524/12
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 13.12.2012 - Az.: 30 W (pat) 556/11
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 12.12.2012 - Az.: 29 W (pat) 539/10
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 12.12.2012 - Az.: 29 W (pat) 569/12
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 12.12.2012 - Az.: 26 W (pat) 72/12
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 11.12.2012 - Az.: 33 W (pat) 22/11
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 11.12.2012 - Az.: 33 W (pat) 20/11
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 10.12.2012 - Az.: 5 W 118/12
- Leitsatz:
1. Die Klausel "Die Inhalte der Webseite werden mit größter Sorgfalt erstellt. Dennoch kann keine Garantie für Aktualität und Vollständigkeit übernommen werden." in einem Online-Shop verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB und ist daher wettbewerbswidrig.
2. Zum Deutlichkeitsgebot bei der Darstellung einer fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung.

