Urteile chronologisch
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 06.02.2014 - Az.: I ZR 2/11
- Leitsatz:
1. Bei § 10 LPresseG BW handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.
2. Die Anwendung des § 10 LPresseG BW setzt nicht voraus, dass der Verleger eines periodischen Druckwerks für eine bestimmte Veröffentlichung ein Entgelt erhalten hat. Der für § 10 LPresseG BW erforderliche Zusammenhang zwischen Finanzierung und Veröffentlichung ist vielmehr auch dann gegeben, wenn ein Unternehmer an den Verleger vorab ein Entgelt zahlt, damit seine in einen redaktionellen Beitrag gekleidete Werbung in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen veröffentlicht wird. - Bundespatentgericht, Beschluss v. 06.02.2014 - Az.: 30 W (pat) 39/12
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 03.02.2014 - Az.: 25 W (pat) 74/12
- Landgericht München I, Urteil v. 30.01.2014 - Az.: 12 O 1857/13
- Leitsatz:
Die Klausel
“Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Die Übersendung per Fax genügt. Die Kündigung muss Benutzername, Kundennummer, Transaktions- bzw. Vorgangsnummer enthalten.”
verstößt gegen geltendes AGB-Recht und ist unwirksam, wenn (wie hier bei der Online-Dating-Plattform "eDates.de") der Vertragsschluss elektronisch möglich ist, die Kündigung hingegen jedoch nicht. - Bundespatentgericht, Beschluss v. 30.01.2014 - Az.: 25 W (pat) 604/12
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 30.01.2014 - Az.: 17 W (pat) 7/10
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 29.01.2014 - Az.: 26 W (pat) 104/12
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 28.01.2014 - Az.: 24 W (pat) 50/12
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 27.01.2014 - Az.: 27 W (pat) 55/12
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 23.01.2014 - Az.: 30 W (pat) 19/13

