Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 18.02.2014 - Az.: 24 W (pat) 28/12
- Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 14.02.2014 - Az.: 6 U 120/13
- Leitsatz:
Zur Frage, wann Verbraucherinformationen auf einer Webseite "klar und verständlich in hervorgehobener Weise" dargestellt werden
- Europäischer_Gerichtshof, v. 13.02.2014 - Az.: C-466/12
- Leitsatz:
1. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft ist dahin auszulegen, dass keine Handlung der öffentlichen Wiedergabe im Sinne dieser Bestimmung vorliegt, wenn auf einer Internetseite anklickbare Links zu Werken bereitgestellt werden, die auf einer anderen Internetseite frei zugänglich sind.
2. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verbietet, einen weiter gehenden Schutz der Inhaber eines Urheberrechts vorzusehen, indem er zulässt, dass die öffentliche Wiedergabe Handlungen umfasst, die über diese Bestimmung hinausgehen. - Bundespatentgericht, Beschluss v. 13.02.2014 - Az.: 30 W (pat) 523/12
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 13.02.2014 - Az.: 30 W (pat) 43/12
- Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 12.02.2014 - Az.: 23 S 111/13
- Leitsatz:
Wählt ein Verbraucher im Rahmen einer Online-Bestellung ein Sofa nach bestimmten Gestaltungsmöglichkeiten (hier: 578 mögliche Variationen) individuell aus, so ist das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht ausgeschlossen.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 12.02.2014 - Az.: 29 W (pat) 546/11
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 11.02.2014 - Az.: 27 W (pat) 13/13
- Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 07.02.2014 - Az.: 6 U 81/13
- Leitsatz:
Ein Online-Lieferservice für Lebensmittel liegt dann vor, wenn der Kunde Waren im Internet auswählen und sich liefern lassen kann, jedoch erst an der Haustür rechtsverbindlich entscheidet, ob er die Produkte erwerben will oder nicht. Ein solcher Lieferservice stellt keinen Versandhandel iSd. § 9 Abs.6 S.2 Nr.4 ZZulV dar, so dass die dortigen Informationspflichten nicht gelten.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 07.02.2014 - Az.: 27 W (pat) 551/12

