Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 08.04.2014 - Az.: 3 W 22/14
- Leitsatz:
Behördliche Genehmigungen, die darauf berufen, dass ein bestimmter Sachverhalt inhaltlich geprüft wurde, schließen einen Wettbewerbsverstoß aus.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 08.04.2014 - Az.: 24 W (pat) 512/12
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 08.04.2014 - Az.: 27 W (pat) 546/13
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 08.04.2014 - Az.: 27 W (pat) 568/13
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 08.04.2014 - Az.: 24 W (pat) 18/13
- Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil v. 03.04.2014 - Az.: 4 U 208/12
- Leitsatz:
Eine stillschweigende Einräumung eines Nutzungsrechtes kommt in Betracht, wenn die Verwendung der Fotos auch in der "E-Paper"-Ausgabe im Zeitpunkt der Zurverfügungstellung der Lichtbilder branchenüblich war.
- Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 02.04.2014 - Az.: 12 O 33/13
- Leitsatz:
In einem Werbeprospekt für ein stationäres Modehaus sind keine Pflichtangaben nach der TextilKennzVO erforderlich. Ist nur der Erwerb des Produkts im stationären Einzelhandels möglich(insbesondere keine Online-, Katalog- oder Telefonbestellung möglich), so handelt sich dabei lediglich um allgemeine Informationen.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 02.04.2014 - Az.: 28 W (pat) 76/12
- Oberlandgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 31.03.2014 - Az.: 6 W 12/14
- Leitsatz:
1. Die Benutzung eines markenrechtlich geschützten Begriffs durch den (Wieder-) Verkäufer eines Produktes ist grundsätzlich kennzreichenrechtlich nicht zu beanstanden und von der Erschöpfungswirkung des § 24 MarkenG gedeckt.
2. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Gesamtumstände darauf hinweisen, dass die Begriffe nur deswegen genutzt werden, um Internetnutzer anzulocken und zum Kauf von Konkurrenzprodukten zu bewegen. - Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 31.03.2014 - Az.: 20 C 8948/13
- Leitsatz:
1. Bei Ausfall des Internet-Anschlusses besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz.
2. Die konkrete Höhe des Schadensersatz ergibt sich (anteilig) aus der monatlichen Miete für den Internet-Anschluss.

