Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 23.04.2014 - Az.: 28 W (pat) 533/12
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 17.04.2014 - Az.: 30 W (pat) 32/12
- Leitsatz:
LIQUIDROM
1. Werden Räumlichkeiten nebst einem darin eingerichteten Geschäftsbetrieb (hier: Badebetrieb) unter einer bestimmten Bezeichnung (hier: „LIQUIDROM“) verpachtet, so wächst der aus der Benutzung der Bezeichnung resultierende Besitzstand an dieser Bezeichnung nicht dem Pächter, sondern dem Verpächter zu (im Anschluss an BGH GRUR 1959, 87 - Fischl).
2. Auch gegenüber einem räumlich (hier: auf das Gebiet von Berlin) beschränkten Besitzstand kann sich die Anmeldung einer bundesweit geltenden Marke als bösgläubig darstellen.
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 16.04.2014 - Az.: 2 StR 435/13
- Leitsatz:
Ebay-Betrug: Tatbeendigung mit Eingang von Vorschusszahlungen auf dem Bankkonto des Täters; Abheben des Geldes vom Konto durch einen Beteiligten als Begünstigung
- Amtsgericht München, Urteil v. 15.04.2014 - Az.: 182 C 21134/13
- Leitsatz:
Zum GPS-Tracking von Mietwagen.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 14.04.2014 - Az.: 24 W (pat) 519/12
- Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 10.04.2014 - Az.: 14c O 11/14
- Leitsatz:
1. Fehlende Preisangaben im Online-Handel sind grundsätzlich ein Verstoß gegen die PAngVO. Es reicht nicht aus, dem Kunden die Möglichkeit zu geben, die Versandkosten auf Nachfrage zu benennen. Allerdings können die besonderen Umstände des Einzelfalls einen Bagatellverstoß darstellen (in Anlehnung an KG Berlin, Beschl. v. 13.04.2010 - Az.: 5 W 62/10; KG Berlin, Beschl. 13.02.2007 - Az.: 5 W 37/07). Dies ist im vorliegenden Fall zu bejahen, da es sich um einen Auslandversand handelt und das Angebot des Antragsgegners sich primär an den deutschen, inländischen Verbraucher richtet.
2. Für die Angabe von wesentlichen Warenmerkmalen im Fernabsatz (Art. 246 a § 1 Abs.1 Nr.1 EGBGB) reicht es aus, wenn nur die allernotwendigsten Informationen angegeben sind. Der Verbraucher wird andernfalls mit Informationen überfrachtet. Werden Angaben gemacht, die nicht aus sich heraus verständlich sind ("Stoffklasse 5"), reicht es auch, wenn der Verbraucher weitere Informationen bei Google finden kann. - Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 10.04.2014 - Az.: 2 AZR 741/13
- Amtsgericht Potsdam, Urteil v. 09.04.2014 - Az.: 20 C 423/13
- Leitsatz:
Streaming ist keine urheberrechtliche Vervielfältigungshandlung, da es sich lediglich um ein zeitlich vorübergehendes Geschehen handelt.
- Amtsgericht München, Urteil v. 09.04.2014 - Az.: 142 C 5827/14
- Leitsatz:
1. Im Zuge eines Schadensersatz-Anspruchs wegen unerlaubter Online-Nutzung eines Fotos kommt es auf die objektive Verwendung des Bildes an.
2. Die Tabelle "Online-Zeitungen und Zeitschriften" der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing (MFM) kommt dann zur Anwendung, wenn eine redaktionelle Nutzung des Fotos gegeben ist. Wird das Foto hingegen in einem werblichen Umfeld gebraucht, ist die Tabelle "Online-Nutzung, Internet, Webdesign, Pop-Ups, Banner, Online-Shops" einschlägig.
3. Eine redaktionelle Nutzung liegt nur dann vor, wenn die Informations- und Meinungsbildung im Vordergrund steht. Wird auf der Webseite hingegen kontextbezogene Fremdwerbung (z.B. Google AdWords) eingeblendet, liegt eine kommerzielle Nutzung vor. - Bundesgerichtshof, Urteil v. 08.04.2014 - Az.: VI ZR 197/13
- Leitsatz:
Zur Zulässigkeit der Bildberichterstattung über das Mieterfest einer Wohnungsbaugenossenschaft in deren an ihre Mieter gerichteten Informationsbroschüre.

