Urteile chronologisch

Bundesgerichtshof, Urteil v. 01.07.2014 - Az.: VI ZR 345/13
Leitsatz:

a) Dem durch persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte einer Internetseite (hier: zur Bewertung von Ärzten) Betroffenen kann ein Unterlassungsanspruch gegen den Diensteanbieter zustehen (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219). Darüber hinaus darf der Diensteanbieter nach § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 5 Satz 4 Telemediengesetz (TMG) auf Anordnung der zuständigen Stellen im Einzelfall Auskunft über Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten erteilen, soweit dies u.a. für Zwecke der Strafverfolgung erforderlich ist.
b) Der Betreiber eines Internetportals ist in Ermangelung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Sinne des § 12 Abs. 2 TMG dagegen grundsätz-lich nicht befugt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs wegen einer Persönlichkeits-rechtsverletzung an den Betroffenen zu übermitteln.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 01.07.2014 - Az.: VI ZR 345/13
Leitsatz:

1. Dem durch persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte einer Internetseite (hier: zur Bewertung von Ärzten) Betroffenen kann ein Unterlassungsanspruch gegen den Diensteanbieter zustehen (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2011 - VI ZR 93/10, BGHZ 191, 219). Darüber hinaus darf der Diensteanbieter nach § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 5 Satz 4 Telemediengesetz (TMG) auf Anordnung der zuständigen Stellen im Einzelfall Auskunft über Bestands-, Nut- zungs- und Abrechnungsdaten erteilen, soweit dies u.a. für Zwecke der Strafverfolgung erforderlich ist.

2. Der Betreiber eines Internetportals ist in Ermangelung einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im Sinne des § 12 Abs. 2 TMG dagegen grundsätzlich nicht befugt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung an den Betroffenen zu übermitteln.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 01.07.2014 - Az.: 27 W (pat) 63/13
Bundespatentgericht, Beschluss v. 01.07.2014 - Az.: 27 W (pat) 37/14
Amtsgericht Kerpen, Urteil v. 27.06.2014 - Az.: 104 C 106/14
Leitsatz:

Macht ein eBay-Mitglied bewusst unwahre Angaben bei seinen Verkäufer-Daten, so führt dies zur Nichtigkeit des Kaufvertrages

Amtsgericht Kerpen, Urteil v. 27.06.2014 - Az.: 104 C 106/14
Leitsatz:

Meldet sich ein Käufer bei eBay mit gefälschten Daten an, so steht ihm kein Anspruch auf Vertragserfüllung zu, da er mit seiner Fake-Anmeldung gegen die eBay-Bestimmungen verstoßen hat.

Landgericht Stuttgart, Urteil v. 27.06.2014 - Az.: 11 O 51/14
Leitsatz:

Das derzeitige Impressum auf Xing (Stand: Juli 2014) ist wettbewerbswidrig, da es nicht die gesetzlichen Voraussetzungen ("leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar") erfüllt.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 26.06.2014 - Az.: 24 W (pat) 51/13
Landgericht München, Urteil v. 25.06.2014 - Az.: 37 O 1267/14
Leitsatz:

Die Werbung von Kabel Deutschland für eine Internet-Flatrate ist irreführend, wenn die Übertragungsgeschwindigkeit nach Verbrauch eines bestimmten Datenvolumens für Filesharing-Anwendungen auf eine niedrige Geschwindigkeit gedrosselt wird.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 25.06.2014 - Az.: 26 W (pat) 530/13