Urteile chronologisch

Landgericht Kaiserslautern, Urteil v. 08.07.2014 - Az.: HK O 33/13
Leitsatz:

1. Zwar kann ein Schuldner einer Unterlassungsverpflichtung nicht dazu verpflichtet werden, unbegrenzt das Internet auf entsprechende Einträge hin zu durchsuchen.

2. Wegen des durch das Internet erheblich gesteigerten Verbreitungsrisikos ist es dem Schuldner jedoch rechtlich zumutbar und bei Eingehen einer Unterlassungsverpflichtung auch geboten, in zeitnaher Zeit nach Abschluss der Unterlassungsverpflichtung eigene Recherchebemühungen einzuleiten, um auf diese Art und Weise zumindest bei den gängigsten Suchmaschinen eine Löschung der zukünftig zu unterlassenden Bezeichnung zu bewirken, um dadurch der Gefahr einer unbegrenzten Weiterverbreitung im Internet entgegenzuwirken.

Landgericht Essen, Urteil v. 04.07.2014 - Az.: 45 O 8/14
Leitsatz:

Es ist irreführend, wenn ein eBay-Verkäufer mit der Aussage "geprüftes eBay-Mitglied" wirbt, da dieser Status von eBay inzwischen wieder abgeschaffen wurde. Der Status erweckt den unzulässigen Eindruck, der Verkäufer sei besonders seriös. Darüber hinaus werden die wesentlichen Informationen, die zur ursprünglichen Verleihung des Status geführt haben, nicht (mehr) angezeigt.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 03.07.2014 - Az.: III ZR 391/13
Leitsatz:

Ein Access-Provider kann ohne konkreten Anlass die IP-Adressen seiner Nutzer 7 Tage speichern. Es ist ausreichend, wenn dies für die Aufrechterhaltung des technischen System erforderlich ist, z.B. um DDoS-Attacken abzuwehren.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 03.07.2014 - Az.: I ZR 84/13
Leitsatz:

Auch bei einer Spitzenstellungswerbung besteht für eine Beweiserleichterung zugunsten des Klägers kein Anlass, wenn er die für die Beurteilung der Spitzenstellung maßgeblichen Tatsachen ohne erhebliche Schwierigkeiten darlegen und beweisen kann.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 03.07.2014 - Az.: 6 U 240/13
Leitsatz:

Ein Wettbewerbsverstoß kann auch dann vorliegen, wenn ein Online-Shop aktuell nicht aktiv ist.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 03.07.2014 - Az.: I ZR 162/10
Leitsatz:

Urheberrechtsabgabe: Drucker und Plotter als vergütungspflichtige Geräte

Bundespatentgericht, Beschluss v. 03.07.2014 - Az.: 24 W (pat) 10/13
Bundespatentgericht, Beschluss v. 03.07.2014 - Az.: 30 W (pat) 62/12
Bundespatentgericht, Beschluss v. 02.07.2014 - Az.: 29 W (pat) 73/12
Bundespatentgericht, Beschluss v. 02.07.2014 - Az.: 26 W (pat) 507/13