Urteile chronologisch

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 31.07.2014 - Az.: 6 U 74/14
Leitsatz:

1. Für ein Wettbewerbsverhältnis reicht es nicht aus, wenn ein Online-Informationsportal über Kapitalanlagen kritisch über ein Unternehmen berichtet, das geschlossene Immobilienfonds anbietet.
Es fehlt an dem erforderlichen funktionalen Austauschverhältnis.

2. Ist das berichterstattende Online-Portal gesellschaftsrechtlich und personell mit einer Dritt-Firma verbunden ist, die im unmittelbaren Wettbewerb mit dem kritisierten Unternehmen steht, hängt es von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, ob ein Wettbewerbsverhältnis zu bejahen ist. Eine wettbewerbsrechtliche Relevanz liegt insbesondere dann vor, wenn in dem Artikel auch die verbundene Dritt-Firma genannt wird oder in der näheren Umgebung des Online-Berichts sich ein Link zu einem Angebot der Dritt-Firma befindet.

Landgericht Bonn, Urteil v. 31.07.2014 - Az.: 6 S 54/14
Leitsatz:

Bei online gekauftem Heizöl besteht kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht, da es sich um eine Ware handelt, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 31.07.2014 - Az.: 3 U 8/12
Leitsatz:

Eine wettbewerbswidrige Behinderung privater Konzertveranstalter durch ein staatlich gefördertes Konzertangebot liegt dann nicht vor, wenn der staatlich geförderten Konzerttätigkeit das Konzept zugrunde liegt, eine duale Struktur mit ca. 70 % privaten und 30 % öffentlich geförderten Konzertveranstaltungen zu schaffen.

Landgericht Hamburg, Beschluss v. 31.07.2014 - Az.: 312 O 322/12
Leitsatz:

Den Schuldner einer einstweiligen Verfügung (hier: Verbot einer bestimmten Software) trifft auch die Pflicht, ausländische Proxy- und VPN-Anbieter von der Webseite auszusperren.

Landgericht Augsburg, Urteil v. 30.07.2014 - Az.: 021 O 4589/13
Leitsatz:

Werturteile in einem Online-Shop begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz des Shop-Betreibers.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 30.07.2014 - Az.: 28 W (pat) 556/12
Landgericht Berlin, Urteil v. 29.07.2014 - Az.: 15 O 413/13
Leitsatz:

Ein Online-Buchungssystem für Flüge (hier: Opodo.de) ist wettbewerbswidrig, wenn der Kunde durch eine irreführende Gestaltung des Buchungsvorgangs und unzutreffende Warnhinweise in Form von PopUp-Fenstern zum Abschluss einer Reiseversicherungen animiert wird.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 29.07.2014 - Az.: 27 W (pat) 503/14
Bundespatentgericht, Beschluss v. 29.07.2014 - Az.: 27 W (pat) 520/14
Bundespatentgericht, Beschluss v. 28.07.2014 - Az.: 29 W (pat) 38/13