Urteile chronologisch

Landgericht Köln, Beschluss v. 04.09.2014 - Az.: 81 0 87/13 SH I
Leitsatz:

1. Rechtsverstöße der Online-Plattform Amazon sind auch im Ordnungsmittelverfahren dem jeweiligen Amazon-Händler zuzurechnen.
2. Auch wenn die Rechtsverstöße von Amazon selbst begangen werden, treffen den Online-Verkäufer entsprechende Überwachungspflichten. Auch bei Einstellen von 3.500 Artikeln durch den Online-Verkäufer muss er entsprechende Kontrollen durchführen.
3. Es ist kein taugliches Verteidigungsargument, dass der Online-Verkäufer real nicht in der Lage ist, den betreffenden Rechtsverstoß zu beseitigen, sondern dies nur Amazon kann. Ebenso greift nicht der Einwand, dass der Online-Händler andernfalls den gesamten Verkauf über Amazon einstellen müsste.

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 04.09.2014 - Az.: 1 StR 314/14
Leitsatz:

Strafverfahren wegen Massenbetruges: Irrtumsbedingte Vermögensverfügung bei Zahlung auf unberechtigte Rechnung; notwendige Feststellungen zum Irrtum der Verfügenden

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 03.09.2014 - Az.: 57 C 5593/14
Leitsatz:

1. Die Benennung eines Urhebers auf einer Webseite mittels der mouseover-Funktion ist nicht ausreichend, da es sich zum einen hierbei um keine mit einer dauerhaften Darstellung vergleichbare Urheberbezeichnung handelt, zum anderen wird die mouseover-Funktion bei bestimmten Endgeräten (z.B. mausloser Tablet-PC) nicht angezeigt.

2. Die Regelsätze der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing (MFM) für die rechtswidrige Benutzung von Online-Fotos darf nicht ungeprüft und schematisch übernommen werden, da zweifelhaft ist, ob die dort genannten Sätze tatsächlich am Markt realisiert werden. Bietet der Anspruchsteller keine weiteren Nachweise für einen höheren Betrag an, sind die MFM-Sätze mit einem Abschlag von 20% zu versehen.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 03.09.2014 - Az.: 29 W (pat) 559/12
Bundespatentgericht, Beschluss v. 03.09.2014 - Az.: 29 W (pat) 69/12
Bundespatentgericht, Beschluss v. 02.09.2014 - Az.: 27 W (pat) 25/14
Landgericht Hanau, Urteil v. 01.09.2014 - Az.: 7 O 397/14
Leitsatz:

1. Wird im Rahmen einer Online-Werbung für eine Kreuzfahrt angegeben, dass das Schiff über 4 Sterne verfügt, ist dies irreführend. Denn anders als im Hotelgewerbe existiert für den Bereich der Kreuzfahrtschiffe kein solches Bewertungssystem.
2. Eine Irreführung kann allenfalls dann ausgeschlossen werden, wenn der Werbende in unmittelbarem Zusammenhang mit den 4 Sternen darauf hinweist, dass es sich um kein offizielles Bewertungssystem, sondern um eine Eigenbewertung handelt.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 29.08.2014 - Az.: I-20 U 175/13
Leitsatz:

1. Eine Beschränkung der Anlagekonditionen bei einem Tagesgeldkonto (hier: Maximaleinlage von 5.000,- EUR) muss dem verbraucher bereits zum Zeitpunkt der Werbung mitgeteilt werden.
2. Es reicht daher nicht aus, wenn bei einem Online-Banner lediglich der allgemeine, hohe Zinssatz von 2% genannt wird und der Verbraucher erst auf einer Unterseite des Internetangebots erfährt, dass ab einem Anlagevolumen von mehr als 5.000,- EUR sich die Zinsen auf 0,5% reduzieren.

Landgericht Dresden, Urteil v. 29.08.2014 - Az.: 3 O 709/14
Leitsatz:

Eine kritische, aber inhaltlich zutreffende Äußerung eines Unternehmens auf eBay über einen direkten Mitbewerber kann zulässig sein.

Landgericht Berlin, Urteil v. 28.08.2014 - Az.: 52 O 135/13
Leitsatz:

E-Mails an die im Impressum von Google angegebene E-Mail-Adresse müssen von Menschen beantwortet werden. Eine automatische Antwort mit Verweis auf die Google-Hilfeseiten ist nicht ausreichend.