Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 16.09.2014 - Az.: 29 W (pat) 571/12
- Landgericht Hannover, Beschluss v. 15.09.2014 - Az.: 18 T 50/14
- Leitsatz:
1. Ein Schuldner, dem gerichtlich verboten wird, keine Feedback-Anfragen mehr an seine Kunden zu schicken, hat zur Einhaltung der Untersagung entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
2. Auch wenn der Name des Gläubigers ein Allerweltsname ist, muss der Gläubiger überprüfen, ob es sich bei der Person des Neu-Anmelders um den besagten Gläubiger handelt. - Bundespatentgericht, Beschluss v. 15.09.2014 - Az.: 24 W (pat) 518/13
- Landgericht Bielefeld, Urteil v. 12.09.2014 - Az.: 10 O 40/14
- Leitsatz:
Auch eine sehr hohe Vertragsstrafe von 25.000,- EUR bei einem Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung kann nicht reduziert werden, wenn der Schuldner nicht die Norm des § 348 HGB ausgeschlossen hat.
- Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 11.09.2014 - Az.: 5 RVs 87/14
- Leitsatz:
Eine strafrechtliche Verurteilung wegen unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte (§ 108 Abs.1 Nr.5 UrhG), verlangt die konkrete Benennung der verletzten Stücke (hier: Musik-CDs). Die bloße Feststellung, es hätten "Raubkopien" vorgelegen, reicht bei diesem Straftatbestand grundsätzlich nicht aus, da hier das Leistungsschutzrecht und nicht das primäre Urheberrecht betroffen ist.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 11.09.2014 - Az.: 24 W (pat) 503/14
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 09.09.2014 - Az.: 25 W (pat) 108/12
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 08.09.2014 - Az.: 27 W (pat) 564/13
- Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss v. 05.09.2014 - Az.: I-20 W 93/14
- Leitsatz:
Zuständig für Handlungen im Rahmen einer notariellen Unterwerfungserklärung ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Sitz hat.
- Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 05.09.2014 - Az.: 6 U 205/13
- Leitsatz:
Die Smartphone App "wetter DE" von wetter.at verletzt nicht die Kennzeichenrechte von wetter.de

