Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 01.10.2014 - Az.: 26 W (pat) 36/13
- Landgericht Frankenthal, Urteil v. 30.09.2014 - Az.: 6 O 518/13
- Leitsatz:
Einzelne Datei-Teile eines Films in einer P2P-Tauschbörse sind keine Urheberrechtsverletzung, da es sich um keine vollständige, lauffähige Fassung handelt. Vielmehr handelt es sich um "Datenmüll".
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 30.09.2014 - Az.: 14 U 201/13
- Leitsatz:
Der Online-Verkauf von Bio-Lebensmitteln setzt eine Zertifizierung durch eine Öko-Kontrollstelle voraus. Liegt diese nicht vor, ist ein Wettbewerbsverstoß zu bejahen.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 29.09.2014 - Az.: 25 W (pat) 19/14
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 29.09.2014 - Az.: 24 W (pat) 21/14
- Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 26.09.2014 - Az.: 6 U 56/14
- Leitsatz:
Die Print-Anzeige einer Online-Handelsplattform unterliegt nur begrenzt den wettbewerbsrechtlichen Informationspflichten nach § 5 a Abs.3 UWG, wenn lediglich Bestellungen (bei Dritten) über die Online-Plattform möglich sind, jedoch nicht per Telefon oder auf sonstigem Wege.
- Landgericht Stuttgart, Urteil v. 25.09.2014 - Az.: 11 O 150/14
- Leitsatz:
Die Werbung des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC), auf denen neben Fahrzeugen des ADAC Polizei- und Feuerwehr-Autos und Krankenwagen abgebildet sind und das mit "Wir helfen Helfen" überschrieben ist nicht irreführend.
- Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss v. 24.09.2014 - Az.: 3 Bs 175/14
- Leitsatz:
Das von der Hamburger Wirtschaftsbehörde (BWVI) ausgesprochene Verbot gegen die Vermittlungs-App "Uber" ist rechtmäßig.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 24.09.2014 - Az.: 26 W (pat) 544/13
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 24.09.2014 - Az.: 26 W (pat) 33/13

