Urteile chronologisch

Bundespatentgericht, Beschluss v. 16.10.2014 - Az.: 30 W (pat) 3/13
Bundespatentgericht, Beschluss v. 15.10.2014 - Az.: 26 W (pat) 553/12
Bundespatentgericht, Beschluss v. 15.10.2014 - Az.: 27 W (pat) 567/13
Leitsatz:

Roots 64

1. Wird eine Marke als „in Farbe“ angemeldet, kann das DPMA auch dann keine Eintragung in „schwarz-weiß“ vornehmen, wenn der Anmelder keine ausreichende Darstellung und Festlegung der Farbe vornimmt.

2. Einer Mängelbeseitigung nach § 36 MarkenG steht eine Beanstandung ohne Setzen einer Frist mit Aus-schlusscharakter nicht entgegen.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.10.2014 - Az.: I-15 U 103/14
Leitsatz:

1. Fehlende Preisangaben im Online-Handel sind grundsätzlich ein Verstoß gegen die PAngVO. Es reicht nicht aus, dem Kunden die Möglichkeit zu geben, die Versandkosten auf Nachfrage zu benennen.
Auch die besonderen Umstände des Einzelfalls rechtfertigen keinen Bagatellverstoß (entgegen KG Berlin, Beschl. v. 13.04.2010 - Az.: 5 W 62/10; KG Berlin, Beschl. 13.02.2007 - Az.: 5 W 37/07). Insbesondere liegt kein Bagatellverstoß vor, wenn wenn es sich einen Auslandversand handelt und das Angebot des Antragsgegners sich primär an den deutschen, inländischen Verbraucher richtet.


2. Für die Angabe von wesentlichen Warenmerkmalen im Fernabsatz (Art. 246 a § 1 Abs.1 Nr.1 EGBGB) reicht es nicht aus, wenn nur die allernotwendigsten Informationen angegeben sind. Vielmehr sind sämtliche kaufrelevanten Merkmale (bei Sonnenschirmen z.B. Material, UV-Beschichtung usw.)  anzugeben. Werden Angaben gemacht, die nicht aus sich heraus verständlich sind ("Stoffklasse 5"), reicht es nicht aus, wenn der Verbraucher weitere Informationen bei Google finden kann. Vielmehr müssen die Erläuterungen im Rahmen der Online-Bestellung auf der Webseite selbst erfolgen.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 14.10.2014 - Az.: 27 W (pat) 501/14
Bundespatentgericht, Beschluss v. 14.10.2014 - Az.: 27 W (pat) 17/13
Bundespatentgericht, Beschluss v. 14.10.2014 - Az.: 27 W (pat) 515/14
Landgericht Köln, Beschluss v. 10.10.2014 - Az.: 28 O 433/14
Leitsatz:

Die Veröffentlichung des Buches "Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle" der Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens ist rechtmäßig. Eine Unterlassung ergibt sich nicht aus Vertrag, Urheberrecht oder Allgemeinem Persönlichkeitsrecht

Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 10.10.2014 - Az.: 38 O 25/14
Leitsatz:

Die Vodafone-Werbung "Sky für unterwegs" mit der Aussage "Alle Spiele der Bundesliga live erleben“ ist irreführend, da das zur Verfügung gestellte Datumvolumen nicht ausreichend ist, um sämtliche Fussball-Spiele in einer akzeptablen Qualität zu sehen.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 09.10.2014 - Az.: 6 U 148/13
Leitsatz:

1. Wird ein User bei der Buchung von Online-Flugbuchungen über fakultative Zusatzleistungen in klarer und deutlicher Weise informiert und wird die Zustimmung und Ablehnung dieser Zusatzleistungen gleichwertig dargestellt, dann liegt keine Wettbewerbsverletzung vor.
2. Ein Wettbewerbsverstoß ist jedoch dann zu bejahen, wenn über die Zustimmung und Ablehnung nicht gleichwertig informiert wird.