Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 04.11.2014 - Az.: 11 U 106/13
- Leitsatz:
Seminarunterlagen können urheberrechtlich geschützt sein.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 04.11.2014 - Az.: 15 O 153/14
- Leitsatz:
1. Die AGB-Klausel
"Das Studio, seine Auftraggeber und deren etwaige Partner sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertragspartner im Vor- oder Nachspann sowie in Ankündigungen jeder Art zu nennen"
in einem Vertrag zwischen einer Filmverleih-Firma und einem Synchronsprecher ist unwirksam, da der Ausschluss der Urhebernennung nicht mit den wesentlichen Grundgedanken des § 13 UrhG vereinbar ist.
2. Einem Synchronsprecher, der nicht im Vor- oder Abspann des Spielfilms genannt wird, hat einen Anspruch auf Unterlassung und kann zudem einen 100% Verletzerzuschlag als Schadensersatz geltend machen. - Landgericht Koblenz, Urteil v. 03.11.2014 - Az.: 15 O 318/13
- Leitsatz:
Das Unternehmen 1&1 muss die direkte Kommunikation per E-Mail ermöglichen und darf nicht bei Mail-Anfragen an info@web.de automatisierte Antworten zurückgeben,in dene lediglich allgemeine Hinweise auf weitere Informationsquellen auf der Internet-Seite oder auf telefonische Kontaktmöglichkeiten hingewiesen wird.
- Landgericht Mönchengladbach, Urteil v. 03.11.2014 - Az.: 8 O 37/14
- Leitsatz:
Wird ein Kfz-Zubehör ohne E-Zeichen auf eBay angeboten, ist das Angebot auch dann wettbewerbswidrig, wenn es einen Disclaimer mit dem Hinweis "Nicht im Geltungsbereich der StVZO zugelassen" enthält
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 03.11.2014 - Az.: 27 W (pat) 32/14
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 03.11.2014 - Az.: 24 W (pat) 532/14
- Landgericht Aachen, Urteil v. 31.10.2014 - Az.: 43 O 31/14
- Leitsatz:
1. Ein Personenbeförderungsdienst muss seine Mietwagen immer am Firmensitz abstellen. Es besteht eine gesetzliche Rückführungspflicht.
2. Werden die Mietwagen an einem anderen Ort abgestellt, so liegt ein Verstoß gegen § 49 Abs. 4 S. 3 PBefG vor, der eine Wettbewerbsverletzung begründet. - Amtsgericht Hamburg, Urteil v. 31.10.2014 - Az.: 36a 202/13
- Leitsatz:
1. Ein Rechteinhaber, der sich die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an Filmenwerken lediglich für den Vertrieb von Videos und DVDs hat einräumen lassen, ist nicht aktiv-legitimiert, Urheberrechtsverletzungen im P2P-Bereich zu verfolgen.
2. Die Verjährung von Abmahnkosten wegen P2P-Urheberrechtsverletzungen tritt nach Ablauf von 3 Jahren ein. - Landgericht Wuppertal, Urteil v. 31.10.2014 - Az.: 12 O 25/14
- Leitsatz:
1. Wird ein PKW in einem YouTube-Video ohne Preisangabe beworben, liegt bereits ein Ausstellen vor, so dass die Pflichtangaben nach PKW-EnVKV (u.a. Kraftstoffverbrauch, CO2-Emmissionen) einzuhalten sind.
2. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, in der sich der Schuldner verpflichtet,
"es künftig zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei dem Erstellen, Erstellenlassen, Weitergeben oder auf andere Art Verwenden von Werbeschriften (oder in elektronischer Form verbreitetes Werbematerial oder Werbung durch elektronische, magnetische oder optische Speichermedien) nicht sicherzustellen, dass darin Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen CO2-Emissionen der betreffenden Modelle neuer Personenkraftwagen nach Maßgabe und unter Beachtung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) in ihrer jeweils geltenden Fassung gemacht werden.“
umfasst nicht die Präsentation eines PKW ohne Preisangabe mittels eines YouTube-Videos. - Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 31.10.2014 - Az.: 6 U 60/14
- Leitsatz:
Reichweite der Creative Commons-Lizenz "nicht kommerziell" bei einer Foto-Nutzung

