Urteile chronologisch

Bundespatentgericht, Beschluss v. 09.12.2014 - Az.: 27 W (pat) 530/14
Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 05.12.2014 - Az.: 6 U 57/14
Leitsatz:

Die Rechtsprechung des  BGH (Urt. v. 18.06.2014 - Az.: I ZR 242/12), wonach ein Geschäftsführer für die Wettbewerbsverstöße seiner Firma nur ausnahmsweise haftet, ist auf den Bereich des Urheberrechts nicht übertragbar.

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 05.12.2014 - Az.: 6 U 57/14
Leitsatz:

1. Bei Urheberrechtsverletzungen haftet der Geschäftsführer einer GmbH persönlich. Die neue Rechtsprechung des BGH zur Geschäftsführer-Haftung (Urt. v. 18.06.2014 - Az.: I ZR 242/12) ist auf den Bereich des Urheberrechts nicht übertragbar, da es sich um die Verletzung eines absoluten Rechts handelt.
2. Verstößt der Schuldner einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die nach dem Hamburger Brauch formuliert ist, binnen kurzer Zeit gegen die abgegebene Verpflichtung, reicht es nicht aus, eine inhaltsidentische Unterlassungserklärung erneut abzugeben. Vielmehr schließt die neue Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr nur dann aus, wenn sie ein gegenüber dem ursprünglichen Dokument hinausgehende Sanktion enthält.

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 05.12.2014 - Az.: 6 U 100/14
Leitsatz:

Die Werbung eines Touristik-Unternehmens "Ich bin dann mal weg.de" verletzt die Titelschutzrechte von Hape Karkelings Bestseller "Ich bin dann mal weg".

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 04.12.2014 - Az.: I-2 U 30/14
Leitsatz:

1. Die Bezeichnung eines Ferienhauses als "Resort" ist irreführend, da Verbraucher eine touristische Ferienanlage erwartet, die über die bloße Beherbergung hinaus weitere Angebote enthält.
2. Eine Internet-Domain hat  nicht nur eine reine Adressfunktion, sondern sie dient gleichzeitig auch dazu, den Inhaber der Domain bzw. den Anbieter der unter dieser Adresse beworbenen Leistung oder das beworbene Objekt selbst von anderen zu unterscheiden.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 04.12.2014 - Az.: I-2 U 28/14
Leitsatz:

Bei reinen Werbebroschüren, bei denen es keine Möglichkeit der Bestellung gibt, müssen die Anforderungen durch die TextilkennzVO nicht eingehalten werden.

Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil v. 04.12.2014 - Az.: 6 U 141/14
Leitsatz:

Zur markenmäßigen Benutzung eines Vornamens als Modellbezeichnung für Bekleidung.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 04.12.2014 - Az.: 5 U 72/11
Leitsatz:

Eine presserechtliche Berichterstattung über einen Internet-Wettbewerb ("Promis im Netz auf fett getrimmt"), bei dem die eingereichten Fotos gezeigt werden, stellt keine Urheberrechtsverletzung dar, da es sich hierbei um eine freie Bearbeitung iSd. § 24 UrhG handelt.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 04.12.2014 - Az.: 30 W (pat) 29/13
Amtsgericht Köln, Urteil v. 01.12.2014 - Az.: 125 C 466/14
Leitsatz:

1. Für die Fotos von Laien ist die Vergütungs-Tabelle der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing (MFM) nicht anwendbar. Vielmehr erscheint für die unerlaubte Übernahme eines Fotos bei einer kommerziellen eBay-Auktion ein Schadensersatz iHv. 20,- EUR für angemessen.
2. Der Streitwert für einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch bei einem Online-Foto-Klau liegt im gewerblichen Bereich bei 2.000,- EUR.