Urteile chronologisch
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 15.01.2015 - Az.: I ZR 148/13
- Leitsatz:
a) Eine rechtsverletzende Dauerhandlung (hier das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen von Fotografien im Internet) ist zur Bestimmung des Beginns der Verjährung gedanklich in Einzelhandlungen (also in Tage) aufzuspalten, für die jeweils eine gesonderte Verjährungsfrist läuft.
b) Mit dem Restschadensersatzanspruch aus § 102 Satz 2 UrhG, § 852 BGB kann die Herausgabe des durch die Verletzung eines Urheberrechts erlangten Gebrauchsvorteils im Wege der Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr verlangt werden. Derartige Ansprüche verjähren erst nach Ablauf von 10 Jahren.
c) Wegen einer Verletzung des Rechts auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 Satz 1 UrhG) kann nach § 97 Abs. 2 UrhG sowohl der Ersatz materiellen Schadens als auch der Ersatz immateriellen Schadens beansprucht werden. Wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann der Urheber nach § 97 Abs. 2 Satz 4 UrhG eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dies setzt voraus, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann. Nur wegen des Schadens, der Vermögensschaden ist, kann der Urheber seinen Schadensersatzanspruch nach § 97 UrhG auch auf der Grundlage des Betrages berechnen, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Dabei kann die Höhe der fiktiven Lizenzgebühr, die zum Ausgleich eines durch die fehlende Urheberbenennung verursachten Schadens geschuldet ist, in Form eines Zuschlags auf die (fiktive) Lizenzgebühr bemessen werden, die für die jeweilige Nutzung (hier das öffentliche Zugänglichmachen von Fotografien) zu zahlen ist. - Amtsgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.01.2015 - Az.: 57 C 10172/14
- Leitsatz:
Wer Inhaber von Video- und DVD-Rechten an einem urheberrechtlich geschützten Werk ist, ist nicht berechtigt, Verstöße in P2P-Tauschbörsen abzumahnen und zu verfolgen, da er hierfür keine Lizenzen eingeräumt bekommen hat.
- Landgericht Frankenthal, Urteil v. 13.01.2015 - Az.: 1 HK O 14/14
- Leitsatz:
Die Kontaktanzeige einer gewerblichen Partnervermittlung ist irreführend, wenn für den Betrachter nicht ersichtlich ist, dass es sich um eine Partnervermittlung handelt, sondern er annimmt, es handelt sich um eine private Annonce.
- Landgericht Heidelberg, Urteil v. 13.01.2015 - Az.: 2 O 230/14
- Leitsatz:
Nimmt ein Unternehmer an der gesetzlichen Widerrufsbelehrung einzelne Änderungen vor (hier: Fussnote in der Überschrift des Dokuments mit dem Hinweis "Nicht für Fernabsatzgeschäfte"), so kann diese gleichwohl wirksam, wenn es sich dabei um inhaltlich belanglose Abweichungen handelt.
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 13.01.2015 - Az.: VI ZB 29/14
- Leitsatz:
Zur Beschwer des Beklagten, der zur Löschung zweier mehr als drei Jahre alter E- Mails von seiner Internetseite verurteilt worden ist.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 13.01.2015 - Az.: VI ZR 386/13
- Leitsatz:
Zum Anspruch auf Unterlassung einer Presseveröffentlichung im Falle einer identifizierenden Textberichterstattung.
- Landgericht Aachen, Urteil v. 13.01.2015 - Az.: 41 O 60/14
- Leitsatz:
1. Wenn ein eBay-Artikel als "neu" deklariert wird, ist aus Sicht eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers davon auszugehen, dass der Artikel fabrikneu ist. Als fabrikneu kann eine Ware nur gelten, wenn sie noch nicht benutzt worden ist, durch Lagerung keinen Schaden erlitten hat und nach wie vor in der gleichen Ausführung hergestellt wird.
2. Ein 20 Jahres altes, unbenutztes Produkt kann daher nicht mehr als "neu" bei eBay beworben werden. - Landgericht Hamburg, Beschluss v. 12.01.2015 - Az.: 310 O 11/15
- Leitsatz:
Gegen einen Webhosting-Dienst, bei dem BitTorrent-Tracker gehostet werden, hat der betreffende Rechteinhaber einen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch auf Nennung von Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des betreffenden Kunden.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 08.01.2015 - Az.: VII ZR 6/14
- Leitsatz:
a) Haben die Parteien eines BGB-Werkvertrages Voraus- oder Abschlagszahlungen vereinbart, folgt ein etwaiger Rückzahlungsanspruch aufgrund eines sich nach einer Abrechnung ergebenden Überschusses aus dem Vertrag (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. November 2007 - VII ZR 130/06, BauR 2008, 540 = NZBau 2008, 256; Urteil vom 24. Januar 2002 - VII ZR 196/00, BauR 2002, 938 = NZBau 2002, 329).
b) Zur Darlegung eines Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB bei einem vor der Erbringung von Leistungen gekündigten "Internet-System-Vertrag". - Landgericht Hamburg, Versäumnisurteil v. 08.01.2015 - Az.: 315 0 339/13
- Leitsatz:
Es liegt eine Markenverletzung vor, wenn ein Online-Shop Markenparfums unter Verwendung eigener Bildmotive, auf denen die Marke abgedruckt ist, bewirbt und damit den Eindruck erweckt, Teil des selektiven Vertriebssystems des Markeninhabers zu sein.

