Urteile chronologisch

Europäischer_Gerichtshof, Urteil v. 22.01.2015 - Az.: C-441/13
Leitsatz:

Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass im Fall der Geltendmachung einer Verletzung von Urheber- und verwandten Schutzrechten, die vom Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts gewährleistet werden, dieses Gericht in Anknüpfung an den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs für eine Klage auf Schadensersatz wegen Verletzung dieser Rechte durch die Veröffentlichung von geschützten Lichtbildern auf einer in seinem Bezirk zugänglichen Website zuständig ist. Dieses Gericht ist nur für die Entscheidung über den Schaden zuständig, der im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats verursacht worden ist, zu dem es gehört.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 22.01.2015 - Az.: 5 U 271/11
Leitsatz:

1. Die Benutzung fremder Marken als Keywords im Rahmen von Google AdWords ist grundsätzlich zulässig.
2. Wird jedoch aus der Anzeige nicht hinreichend deutlich, dass es sich bei dem Werbenden nicht um den Markeninhaber handelt, liegt ausnahmsweise doch eine Rechtsverletzung vor, so bei der Anzeige
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Landgericht Arnsberg, Urteil v. 22.01.2015 - Az.: I-8 O 104/14
Leitsatz:

1. Ein Amazon-Marketplace-Händler haftet für die Rechtsverletzungen, die durch Amazon begangen werden, unabhängig davon, ob ihn ein persönliches Verschulden trifft.
2. Die Weiterempfehlungsfunktion von Amazon ist wettbewerbswidrig iSv. § 7 Abs.2 Nr.3 UWG. Für einen Wettbewerbsverstoß reicht es dabei bereits aus, dass die Weiterempfehlungsfunktion verwendet werden kann, auf die konkrete Funktionsweise kommt es nicht an.
3. Bei der Bewerbung mit einem TÜV-Siegel muss das Zertifikat zum Zeitpunkt der Werbung vorliegen. Es reicht nicht aus, wenn das Zertifikat zeitlich später ausgestellt wird.
4. Das beworbene und mittels Bildern dargestellte Produkt (hier: Sonnenschirm mit Ständer und Bodenplatten) muss auch vollständig im Angebotsumfang enthalten sein. Weicht das tatsächlich gelieferte Produkt ab (hier: Auslieferung ohne Bodenplatten), liegt eine Irreführung vor.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 22.01.2015 - Az.: 29 W (pat) 525/13
Bundespatentgericht, Beschluss v. 22.01.2015 - Az.: 30 W (pat) 10/12
Landgericht Köln, Urteil v. 21.01.2015 - Az.: 26 O 196/14
Leitsatz:

Die DER Touristik GmbH darf keine pauschalen Stornokosten von 90% des Reisepreises verlangen, wenn ein Verbraucher die gebuchte Reise nicht antritt.

Landgericht Hamburg, Urteil v. 21.01.2015 - Az.: 408 HKO 41/14
Leitsatz:

Ein Software-Händler, der die Original-Verpackung  einer Steuererklärungs-Software entfernt, jedoch CD-ROM und Seriennummernzertifikat mit rückseitig abgedruckten Lizenzbestimmungen beibehält und diese Produkte vertreibt, begeht keinen Markenrechtsverstoß.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 20.01.2015 - Az.: 11 U 95/14
Leitsatz:

Eine öffentliche Wahrnehmbarmachung einer Sportsendung (hier: Fussball) liegt dann nicht vor, wenn zu diesem Zeitpunkt eine ansonsten öffentlich zugängliche Gaststätte lediglich Mitgliedern einer Dartclubs und einer Skatrunde offen steht und entsprechende Möglichkeiten bestehen, die Teilnahme von Dritten auszuschließen.

Oberlandesgericht Dresden, Urteil v. 20.01.2015 - Az.: 14 U 1127/14
Leitsatz:

Durch Verwendung einer Client-Software für ein Online-Computerspiel (hier: World of Warcraft) erfolgt keine Übertragung von gewerblichen Nutzungsrechten (hier: für die Nutzung von Bots)

Bundesgerichtshof, Urteil v. 20.01.2015 - Az.: VI ZR 137/14
Leitsatz:

Zur Frage der Auskunftspflicht des Klinikträgers über die Privatanschrift eines bei ihm angestellten Arztes.