Urteile chronologisch

Bundespatentgericht, Beschluss v. 03.02.2015 - Az.: 27 W (pat) 63/14
Bundespatentgericht, Beschluss v. 03.02.2015 - Az.: 27 W (pat) 64/14
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil v. 02.02.2015 - Az.: 6 U 130/14
Leitsatz:

Zur Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, wenn der Beschuldigte nicht namentlich genannt wird, aber aufgrund mitgeteilter Einzelheiten unschwer identifizierbar ist.

Landgericht Berlin, Beschluss v. 02.02.2015 - Az.: 52 O 33/15
Leitsatz:

Auch ein Idealverein, der an seine Mitglieder unentgeltliche, aber durch Mitgliedsbeiträge abgedeckte (Rechts-) Leistungen erbringt (hier: Händlerbund e.V.), handelt im geschäftlichen Verkehr.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 29.01.2015 - Az.: I-2 U 29/14
Leitsatz:

Auf die Präsentation von Hörgeräten im Schaufenster eines Ladengeschäfts ist die PAngVO nicht anwendbar, da kein Anbieten iSd. der PAngVO vorliegt. Denn Hörgeräte müssen individuell an ihren Träger angepasst werden, so z.B. an den Grad der Schwerhörigkeit (leicht, mittel, mittelstark, stark oder hochgradig), an die Art der Hörbeeinträchtigung (etwa Hochtonschwerhörigkeit oder breitbandige Schwerhörigkeit) und an die Lokalisierung der Störung (äußeres Ohr, Mittelohr oder Innenohr).

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 29.01.2015 - Az.: 6 U 63/14
Leitsatz:

§ 1 AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) ist keine Marktverhaltensregelung iSv. § 4 Nr. 11 UWG.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 29.01.2015 - Az.: I-6 U 166/13
Leitsatz:

1. Die Simyo GmbH darf kein Extra-Entgelt für die Erstellung von Papierrechnungen nehmen.
2. Die Klausel der Simyo GmbH
"Bei Nutzung der elektronischen Rechnung gilt diese als zugegangen, wenn diese im persönlichen Service Bereich des Kunden zur Verfügung steht."
ist unwirksam, da sie eine unzulässige Zugangsfiktion zum Nachteil des Kunden beinhaltet.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 29.01.2015 - Az.: 6 W 3/15
Leitsatz:

1. Ein zu unbestimmter Unterlassungstitel kann im Ordnungsmittelverfahren auf einen vollstreckungsfähigen Inhalt begrenzt werden.
2. Es liegt kein kerngleicher Verstoß vor, wenn das ursprüngliche Verbot die Nicht-Nennung einer Telefonnummer in einer Widerrufsbelehrung betraf, während der aktuelle Verstoß sich lediglich darum dreht, ob die Kontaktdaten an geeigneter Stelle angebracht sind.

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 29.01.2015 - Az.: I-6 U 82/14
Leitsatz:

Vodafone darf kein gesondertes Entgelt für die Erstellung von Papierrechnungen verlangen.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 28.01.2015 - Az.: 6 W 4/15
Leitsatz:

Es besteht kein Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Unternehmen, das urheberrechtliche Abmahnungen ausgesprochen hat, und einem Anwalt, der in seinem Blog dem Unternehmen "Abzocke" vorwirft.