Urteile chronologisch

Landgericht Duisburg, Urteil v. 06.03.2015 - Az.: 2 O 84/14
Leitsatz:

Grüne Oliven, die lediglich schwarz eingefärbt sind, dürfen nicht als schwarze Oliven verkauft und beworben werden, andernfalls liegt eine Irreführung des Verbrauchers vor.

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 05.03.2015 - Az.: IX ZB 62/14
Leitsatz:

Der Geschäfsführer einer GmbH muss im Rahmen der Insolvenz der Firma keine Auskünfte über seine privaten Vermögensverhältnisse geben.

Oberlandesgericht München, Beschluss v. 05.03.2015 - Az.: 34 AR 35/15
Leitsatz:

Bei einer notariellen Unterwerfungserklärung im Wettbewerbsrecht ist das Amtsgericht zuständig, in dem der Notar seinen Sitz hat.

Landgericht Arnsberg, Urteil v. 05.03.2015 - Az.: I-8 O 10/15
Leitsatz:

1. Ein Amazon-Marketplace-Händler haftet für die Rechtsverletzungen, die durch Amazon begangen werden, unabhängig davon, ob ihn ein persönliches Verschulden trifft.

2. Das beworbene und mittels Bildern dargestellte Produkt (hier: Sonnenschirm mit Ständer und Bodenplatten) muss auch vollständig im Angebotsumfang enthalten sein. Weicht das tatsächlich gelieferte Produkt ab (hier: Auslieferung ohne Bodenplatten), liegt eine Irreführung vor. Die Entscheidung des BGH (Urt. v. 12.02.2015 - Az.: I ZR 36/11) ist auf diesen Fall nicht übertragbar.

Landgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 05.03.2015 - Az.: 2-03 O 188/14
Leitsatz:

1. Ein Online-Bewertungsportal für Ärzte ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Daten seiner User an privatrechtlich handelnde Dritte herauszugeben.
2. Kommt jedoch ein Bewertungsportal seiner sekundären Beweislast nicht in ausreichendem Maße nach, haftet es ausnahmsweise als Mitstörer auf Unterlassung.

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 05.03.2015 - Az.: I ZR 128/14
Leitsatz:

Urheberrechtsschutz: Erschöpfung des Verbreitungsrechts an Vervielfältigungsstücken eines Computerprogramms

Amtsgericht Kassel, Urteil v. 04.03.2015 - Az.: 435 C 4822/14
Leitsatz:

Die Kosten für die Übersendung einer Rechnung in Papierform können dann nicht verlangt werden, wenn der Vertrieb der Dienstleistung nicht ausschließlich über elektronische Medien erfolgt.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 03.03.2015 - Az.: 4 U 171/14
Leitsatz:

Die Telefonnummer muss zwingend in der fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung angegeben werden.

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 26.02.2015 - Az.: 4 StR 328/14
Leitsatz:

Eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) liegt auch dann bei Bildaufnahmen vor, die aufgrund hinreichend vorhandener Identifizierungsmerkmale von den jeweiligen Tatopfern der eigenen Person zugeordnet werden können.

Amtsgericht Hannover, Urteil v. 26.02.2015 - Az.: 522 C 9466/14
Leitsatz:

1. Ein Verstoß gegen eine urheberrechtliche Unterlassungserklärung liegt bereits dann vor, wenn das Foto durch direkten URL-Aufruf noch auf der Webseite abgerufen werden kann. Es spielt dabei keine Rolle, ob die URL sich leicht zu merken ist oder nur aus kryptischen Zeichen (hier: 18-stelligen Buchstaben- und Zahlenkombination) besteht.
2. In einem solchen Fall ist eine Vertragsstrafe iHv. 2.500,- EUR angemessen.