Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 10.04.2015 - Az.: 6 U 149/14
- Leitsatz:
Gibt der Schuldner bei einer wettbewerbsrechtlichen Angelegenheit eine notarielle Unterwerfungserklärung ab, entfällt die Wiederholungsgefahr erst mit Zustellung des Androhungsbeschlusses und nicht bereits mit Aushändigung der notariellen Unterwerfungserklärung.
- Oberlandesgericht München, Beschluss v. 10.04.2015 - Az.: 6 W 2204/14
- Leitsatz:
Ein Streitwert von 15.000,- EUR für einen Unterlassungsanspruch gegen die unerlaubte gewerbliche Nutzung eines Bildes auf einer Homepage ist nicht zu beanstanden
- Oberlandesgericht Bremen, Urteil v. 10.04.2015 - Az.: 2 U 132/14
- Leitsatz:
1. Die Eilbedürftigkeit für die Durchsetzung eines wettbewerbsrechtlichen Anspruchs im einstweiligen Verfügungsverfahren beginnt erst dann zu laufen, wenn ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vorliegt. Bestand in der Vergangenheit kein solches Wettbewerbsverhältnis (hier: aufgrund der unterschiedlichen räumlichen Ausrichtung nach Deutschland und Österreich), beginnt die Frist erst dann zu laufen, wenn ein konkretes Wettbewerbsverhältnis gegeben ist.
2. Die Äußerungen eines Online-Anbieters (hier: Jobvermittlungsportal für Rentner) "DAS ORIGINAL" und "die weltweit erste Online-Plattform – und damit das Original – auf der man als Rentnerin und Rentner seine Dienste anbieten und sich mieten lassen kann" sind nur dann zulässig, wenn es sich dabei tatsächlich um die erste Online-Plattform in diesem Bereich handelt. Der geschäftliche Verkehr versteht nämlich diese Aussagen dahingehend, dass die Geschäftsidee von dem betreffenden Unternehmen erfunden und entwickelt wurde. - Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 09.04.2015 - Az.: 3 U 59/15
- Leitsatz:
1. Das Firmenschlagwort "Creditsafe" bzw. "creditsafe" ist im Geschäftsbereich der Wirtschaftsinformationen, Firmenauskünfte und Kreditberichte hinreichend unterscheidungskräftig.
2. Die Registrierung eines im Anmeldezeitpunkt in keinerlei Rechte eingreifenden Domainnamens darf als eigentumsfähige, nach Art. 14 GG geschützte Position nicht ohne Weiteres wegen später entstandener Namensrechte als unrechtmäßige Namensanmaßung angesehen werden.
3. Für die Annahme eines berechtigten Interesses des Domaininhabers an dem Halten des Domainnamens kann es im Rahmen der gemäß § 12 BGB, § 226 BGB sowie § 4 Nr. 10 UWG erforderlichen Abwägung der Interessen des Domaininhabers und des Inhabers der später entstandenen Namensrechte ausreichen, dass der Domaininhaber den Domainnamen zur unternehmensinternen Kommunikation verwenden will. - Landgericht Arnsberg, Urteil v. 09.04.2015 - Az.: 8 O 148/14
- Leitsatz:
Vertragsstrafe-Klage nach Abgabe einer Unterlassungserklärung.
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 09.04.2015 - Az.: 6 U 33/14
- Leitsatz:
1. Wird ein User bei der Buchung von Online-Flugbuchungen über fakultative Zusatzleistungen in klarer und deutlicher Weise informiert und wird die Zustimmung und Ablehnung dieser Zusatzleistungen gleichwertig dargestellt, dann liegt keine Wettbewerbsverletzung vor.
2. Ein Wettbewerbsverstoß ist jedoch dann zu bejahen, wenn über die Zustimmung und Ablehnung nicht gleichwertig informiert wird. - Amtsgericht Neumarkt_idOPf, Urteil v. 09.04.2015 - Az.: 1 C 28/15
- Leitsatz:
1. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Unternehmer mit Zustimmung des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist die Dienstleistung erbringt.
2. Dabei reicht es aus, wenn der Unternehmer eine vorformulierte AGB-Klausel zum Ankreuzen verwendet:
„[ ] Ich möchte die Partnerempfehlungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen erhalten.
[ ] Ich möchte die Partnerempfehlung sofort erhalten. Bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Fa. (...) vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen verliere ich mein Widerrufsrecht. [...]“ - Bundespatentgericht, Beschluss v. 08.04.2015 - Az.: 29 W (pat) 118/11
- Landgericht Hamburg, Beschluss v. 07.04.2015 - Az.: 308 O 135/15
- Leitsatz:
1. Eine Vertragsstrafe von 500,- EUR reicht nicht aus, um die Wiederholungsgefahr im Falle einer urheberrechtlichen Verletzungsverhandlung (Anbieten einer illegalen Bootleg-CD) auszuschließen.
2. Bei einem privaten Anbieten einer illegalen Bootleg-CD auf eBay ist von einem Streitwert von 10.000,- EUR auszugehen. - Bundesgerichtshof, Urteil v. 02.04.2015 - Az.: I ZR 167/13
- Leitsatz:
Es stellt für sich allein keine unlautere Rufausnutzung dar, wenn eine fremde Marke in einem Internet-Verkaufsangebot im Rahmen einer vergleichenden Werbung verwendet wird, um Kunden, die sich einer Suchmaschine bedienen, auf das eigene Produkt aufmerksam zu machen.

