Urteile chronologisch
- Landgericht Mannheim, Beschluss v. 28.04.2015 - Az.: 2 O 46/15
- Leitsatz:
UWG-Zuständigkeit bei Vertragsstrafeklagen aus UWG-Verstößen
- Landgericht Bonn, Urteil v. 28.04.2015 - Az.: 30 O 44/14
- Leitsatz:
Irreführende Internet-Werbung eines Bestattungsunternehmens
- Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 24.04.2015 - Az.: 6 U 175/14
- Leitsatz:
Ein Amazon-Händler haftet für falsche UVP-Preise von Amazon, auch wenn die Informationen von Amazon vorgegeben werden und der Händler hierauf keinen Einfluss hat.
- Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 23.04.2015 - Az.: 5 W 96/13
- Leitsatz:
Eine Unterlassungserklärung, die ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten abgibt und im eigenen Namen unterschreibt, ist nur dann wirksam, wenn der Advokat auf Aufforderung hin eine Vollmacht vorlegt.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 23.04.2015 - Az.: 25 W (pat) 530/14
- Landgericht Bonn, Urteil v. 22.04.2015 - Az.: 9 O 163/14
- Leitsatz:
1. Grundsätzlich gelten hohe Sorgfaltsmaßstäbe bei der Verwendung von fremden Fotos, d.h. ein Unternehmen muss umfassend prüfen, inwieweit es befugt ist, ein Bild für seine kommerziellen Zwecke einzusetzen. Dabei reicht es nicht aus, das Foto von einem Berufsfotografen oder Werbeagentur zu erwerben,
2. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn ein ursprünglich lizensiertes Bild über die Lizensierungszeit hinaus verwendet wird und der Verwender vom Ablauf der Lizensierung keine Kenntnis hatte. In einem solchen Fall fehlt es am erforderlichen Verschulden, so dass ein Schadensersatzanspruch ausscheidet. - Bundesgerichtshof, Beschluss v. 21.04.2015 - Az.: 4 StR 422/14
- Leitsatz:
Fälschung beweiserheblicher Daten bei eBay.
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 21.04.2015 - Az.: 416 HKO 159/14
- Leitsatz:
Der Betrieb der Werbeblocker-Software AdBlock Plus ist keine gezielte wettbewerbswidrige Behinderung.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 21.04.2015 - Az.: VI ZR 245/14
- Leitsatz:
Zur Frage der Zulässigkeit der Veröffentlichung von Bildern, die eine sich zufällig in der Nähe eines Prominenten befindliche nicht prominente Person identifizierbar zeigen.
- Landgericht Dortmund, Beschluss v. 20.04.2015 - Az.: 34 Qs 79/14
- Leitsatz:
Es liegt dann keine strafbare Verletzung des Rechts am eigenen Bild vor, wenn die abgelichtete Person (hier: FDP-Spitzenkandidatin Bezirk Hamm) Person der Zeitgeschichte ist.

