Urteile chronologisch
- Landgericht Berlin, Urteil v. 16.07.2019 - Az.: 16 0 304/17
- Leitsatz:
Online-Plattform Deliveroo.de haftet für nicht vorhandene Allegern-Kennzeichnung
- Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 09.07.2019 - Az.: 13 U 31/19
- Leitsatz:
Bei Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform keine Pflicht, Grundpreis anzugeben
- Landgericht Hamburg, Urteil v. 09.07.2019 - Az.: 406 HKO 22/19
- Leitsatz:
Meinungsäußerungen über Mitbewerber
- Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 04.07.2019 - Az.: 2 U 46/18
- Leitsatz:
Unzulässige Gewinnabschöpfungsklage
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 04.07.2019 - Az.: I ZR 161/18
- Leitsatz:
1. Eine Irreführung liegt nicht (mehr) vor, wenn sich das Verkehrsverständnis mit der Folge geändert hat, dass die beanstandete Angabe den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.
2. Ein Gütesiegel oder Prüfzeichen wird vom Verkehr dahingehend verstanden, dass ein neutraler Dritter mit entsprechender Kompetenz die beworbene Ware nach objektiven und aussagekräftigen Kriterien auf die Erfüllung von Mindestanforderungen geprüft hat. Ein solches Zeichen bietet aus der Sicht des Verkehrs die Gewähr, dass ein mit ihm gekennzeichnetes Produkt bestimmte, für die Güte und Brauchbarkeit der Ware als wesentlich angesehene Eigenschaften aufweist (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 26/15, GRUR 2016, 1076 Rn. 39 = WRP 2016, 1221 - LGA tested).
3. Die Bestimmung des Verfahrens und der Prüfkriterien liegt grundsätzlich in der autonomen Entscheidung der vergebenden Stelle. Sie kann jedoch daraufhin überprüft werden, ob im Einzelfall - etwa unter Bezugnahme auf anerkannte technische Standards oder Normierungen der betroffenen Produktsparte - sachgerechte Kriterien festgelegt worden sind.
4. Die Zahlung einer angemessenen Gebühr für die Durchführung der Prüfung oder die Verleihung des Siegels steht der Neutralität der Prüfeinrichtung nicht entgegen.
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 28.06.2019 - Az.: 6 W 35/19
- Leitsatz:
Irreführende Werbung eines Influencers bei Instagram
- Landgericht Duisburg, Urteil v. 27.06.2019 - Az.: 21 O 84/16
- Leitsatz:
Verstoß von Netto gegen ElektroG
- Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 24.06.2019 - Az.: 4 U 928/19
- Leitsatz:
Angabe "Unfallfreiheit" auf Online-Portal nicht immer Beschaffenheitsgarantie
- Kammergericht Berlin, Urteil v. 21.06.2019 - Az.: 5 U 121/18
- Leitsatz:
Irreführende Werbung mit "Zum Bestpreis verkaufen"
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 19.06.2019 - Az.: 11 U 36/18
- Leitsatz:
Cloud Computung und urheberrechtliche Probleme

