Urteile chronologisch
- Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 26.05.2015 - Az.: 11 U 18/14
- Leitsatz:
Ob eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung vorliegt ist unter Abwägung der gegenläufigen Interessen zu ermitteln. Richtete sich die Abmahnung nicht gegen einen Abnehmer, sondern gegen den Hersteller erscheint es in besonderer Weise unangemessen, das Schadensrisiko im Fall einer unberechtigten Abmahnung ohne Weiteres auf den Verwarnenden zu überlagern.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 26.05.2015 - Az.: 27 W (pat) 4/15
- Landgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 21.05.2015 - Az.: 2-06 O 203/15
- Leitsatz:
Eine fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung, die alle drei Möglichkeiten über den Fristbeginn kombiniert, ist wettbewerbswidrig, wenn der Eindruck erweckt wird, dass gleichzeitig mehr als eine der Varianten vorliegen kann.
- Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil v. 21.05.2015 - Az.: 6 U 12/14
- Leitsatz:
Verlinkt eine Privatperson auf seiner Webseite auf den eigenen Webhoster, begründet dies noch nicht die Annahme, dass es Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 21.05.2015 - Az.: I ZR 183/13
- Leitsatz:
a) Die Bestimmung des § 1 Abs. 5 BO Zahnärzte Nordrhein, nach der der Zahnarzt keine Verpflichtung eingehen soll, die seine Unabhängigkeit bei der Berufsausübung beeinträchtigen kann, stellt eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar.
b) Ein Geschäftsmodell, an dem sich ein Zahnarzt beteiligt, ist mit § 1 Abs. 5 BO Zahnärzte Nordrhein unvereinbar, wenn es die Gefahr begründet, dass ein Zahnarzt sich bei der Behandlung nicht am Patientenwohl orientiert, sondern an seinen eigenen wirtschaftlichen Interessen. Eine solche Gefahr ergibt sich nicht aus Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers des Geschäftsmodells, die die Auslegung zulassen, dass der Zahnarzt die Behandlung eines Patienten aus medizinischen Gründen ohne Kostennachteile ablehnen kann. - Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 21.05.2015 - Az.: 6 U 64/14
- Leitsatz:
1. Ermöglicht die Gebrauchsanleitung eines Garagestores eine Einstellung, bei der die Sicherheit und Gesundheit von Menschen gefährdet ist, liegt ein Verstoß gegen § 3 Abs.1 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) vor.
2. Eine Verletzung des § 3 Abs.1 ProdSG ein ist abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß. - Bundespatentgericht, Beschluss v. 21.05.2015 - Az.: 24 W (pat) 50/13
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 21.05.2015 - Az.: 30 W (pat) 30/13
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 21.05.2015 - Az.: 30 W (pat) 40/13
- Amtsgericht Pasewalk, Urteil v. 20.05.2015 - Az.: 711 Js 10447/14
- Leitsatz:
1. Die Äußerung eines Redakteurs einen Jäger, der ein totes Reh hinter seinem Wagen herzieht, als "Rabauken-Jäger" zu bezeichnen, stellt eine strafbare Beleidigung dar.
2. Die Äußerung ist auch nicht durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

