Urteile chronologisch

Bundespatentgericht, Beschluss v. 03.06.2015 - Az.: 26 W (pat) 552/14
Landgericht Leipzig, Beschluss v. 02.06.2015 - Az.: 05 O 1531/15
Leitsatz:

Wird bei einer Open Source. die unter Bedigungen der GNU GPL vertrieben wird, kein Quellcode und Lizenztext mit angeboten, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 02.06.2015 - Az.: 5 W 35/15
Leitsatz:

Ein Streitwert von 12.500,- EUR für den Verkauf einer urheberrechtswidrigen Bootleg-CD-Verkauf bei eBay der bekannten Musikgruppe "Genesis" ist angemessen.

Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 29.05.2015 - Az.: 6 U 177/14
Leitsatz:

1. Zeigt ein Autohersteller in seinem YouTube-Kanal Werbefilme über seine Produkte, sind auch hier die Pflichtangaben nach PKW-EnVKV (u.a. Kraftstoffverbrauch, CO2-Emmissionen) zu beachten.
2. Die Ausnahmevorschrift für audiovisuelle Mediendienste ist auf YouTube-Kanäle nicht anwendbar

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 28.05.2015 - Az.: I-2 U 4/15
Leitsatz:

Erweckt ein Telekommunikationsanbieter gegenüber einem wechselwilligen Kunden den unzutreffenden Eindruck, dass eine Vertragsbeendigung nur durch den Kunden höchstpersönlich und nicht durch den neuen TK-Anbieter möglich ist, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 28.05.2015 - Az.: 13 U 104/14
Leitsatz:

Regelmäßig verletzt zumindest ein erstes Anschreiben einer anwaltlich vertretenen Person deren allgemeines Persönlichkeitsrecht auch dann nicht, wenn diese darum gebeten hat, sie nicht direkt anzuschreiben. Dies gilt jedenfalls dann, wenn mit dem Schreiben auch ein über die Stellungnahme in einer bestimmten Rechtsangelegenheit hinausgehendes Ziel verfolgt wird.

München_I Landgericht, Urteil v. 28.05.2015 - Az.: 12 O 2205/15
Leitsatz:

Die AGB-Klauseln von Sky Deutschland sind rechtswidrig:

1. "Der Kunde haftet in voller Höhe für die Vergütung der Zusatzdienste bzw. „Spartickets" die unter seiner persönlichen Geheimzahl ("Sky PIN") bzw. unter seiner 18+ Pin bestellt wurden, solange er diese nicht gesperrt hat."

2. "Informiert der Kunde Sky schuldhaft nicht fristgerecht und wird die Lastschrift nicht eingelöst, zahlt der Kunde Sky eine Vertragsstrafe in Höhe von € 10,00."

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 28.05.2015 - Az.: 6 U 51/14
Leitsatz:

Die Rechtsberatung durch einen gemeinnützigen Verein sowohl an Mitglieder als auch Nichtmitglieder verletzt die Vorschriften des Rechtdienstleistungsgesetzes (RDG) dar.

Landgericht München_I, Urteil v. 27.05.2015 - Az.: 37 O 11673/14
Leitsatz:

ProSiebenSat1 hat keinen Unterlassungsanspruch gegen den Werbeblocker Adblock Plus.

Landgericht München_I, Urteil v. 27.05.2015 - Az.: 37 O 11843/14
Leitsatz:

RTL hat keinen Unterlassungsanspruch gegen Werbeblocker Adblock Plus