Urteile chronologisch
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 11.06.2015 - Az.: 30 W (pat) 32/14
- Oberlandesgericht Rostock, Beschluss v. 10.06.2015 - Az.: 2 W 8/15
- Leitsatz:
Preisanpassungsklausel ohne Hinweis auf gerichtliche Billigkeitskontrolle irreführend
- Landgericht Köln, Urteil v. 10.06.2015 - Az.: 28 O 547/14
- Leitsatz:
Persönlichkeitsverletzung durch Veröffentlichung privater Facebook- und WhatsApp-Nachrichten
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 09.06.2015 - Az.: 24 W (pat) 36/13
- Oberlandesgericht Dresden, Beschluss v. 08.06.2015 - Az.: 14 W 312/15
- Leitsatz:
1. Ein Sharehoster (hier: Uploaded.net) haftet ab Kenntnis für die Rechtsverletzungen seiner User.
2. Eine Haftung tritt nur dann nicht, wenn der Sharehoster alles Mögliche und Zumutbare unternimmt, um die Verstöße zu unterbinden. Dazu gehört es u.a., User, die in der Vergangenheit Urheberrechtsverletzungen begangen haben, zu sperren und deren Account zu deaktivieren. - Landgericht Berlin, Urteil v. 04.06.2015 - Az.: 16 0 415/14
- Leitsatz:
Höhe des Schadensersatzes bei Pixelio.de-Abmahnungen
- Oberlandesgericht München, Urteil v. 03.06.2015 - Az.: 6 Sch 7/14
- Leitsatz:
Der Betreiber eines Online-TV-Recorders hat keinen Anspruch auf Abschluss eines Lizenzvertrages.
- Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 03.06.2015 - Az.: 12 O 211/14
- Leitsatz:
1. Wer sich auf eingeräumte Nutzungsrechte beruft, muss diese vor Gericht beweisen.
2. Bei (Online-) Urheberrechtsverletzungen gilt ein erhöhter Sorgfaltsmaßstab. Dies gilt insbesondere bei Handeln im geschäftlichen Verkehr. Von einem Unternehmer ist zu verlangen, dass er sich Kenntnis von den für seinen Tätigkeitsbereich einschlägigen rechtlichen Bestimmungen verschafft. In Zweifelsfällen muss er mit zumutbaren Anstrengungen besonders sachkundigen Rechtsrat einholen. - Landgericht Düsseldorf, Urteil v. 03.06.2015 - Az.: 12 O 137/15
- Leitsatz:
Unterlassungsanspruch gegen Namensnennung in einem Presseartikel
- Landgericht Wiesbaden, Urteil v. 03.06.2015 - Az.: 10 O 80/12
- Leitsatz:
Unzutreffende Äußerungen der Staatsanwaltschaft über einen Beschuldigten können Schmerzensgeldanspruch auslösen.

