Urteile chronologisch

Bundesgerichtshof, Urteil v. 09.07.2015 - Az.: I ZR 224/13
Leitsatz:

a) Die Bestimmung des § 7 Satz 1 ElektroG stellt insofern eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar, als sie den Schutz der Mitbewerber vor einer Belastung mit höheren Entsorgungskosten infolge nicht gekennzeichneter Elektrogeräte durch andere Marktteilnehmer bezweckt.
b) Das in § 7 Satz 1 ElektroG geregelte Erfordernis der Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung steht jedenfalls seit 13. August 2012 mit dem Unionsrecht in Einklang.
c) Die Kennzeichnung eines Elektro- oder Elektronikgeräts ist als dauerhaft im Sinne von § 7 Satz 1 ElektroG anzusehen, wenn sie ein Mindestmaß an Unzerstörbarkeit aufweist und auch sonst nicht unschwer zu entfernen ist.
d) Mehrere Zuwiderhandlungen gegen ein Vertragsstrafeversprechen können als ein einziger Verstoß zu werten sein, wenn sie gleichartig sind, unter Außerachtlassung derselben Pflichtenlage begangen worden sind, zeitlich in einem engen Zusammenhang stehen und der Handelnde sein Verhalten als wettbewerbskonform angesehen hat (im Anschluss an BGHZ 146, 318, 329 ff. - Trainingsvertrag).

Bundesgerichtshof, Urteil v. 09.07.2015 - Az.: I ZR 46/12
Leitsatz:

Framing ist keine Urheberrechtsverletzung

Bundesgerichtshof, Urteil v. 09.07.2015 - Az.: I ZR 224/13
Leitsatz:

1. Die Bestimmung des § 7 Satz 1 ElektroG stellt insofern eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar, als sie den Schutz der Mitbewerber vor einer Belastung mit höheren Entsorgungskosten infolge nicht gekennzeichneter Elektrogeräte durch andere Marktteilnehmer bezweckt.


2. Das in § 7 Satz 1 ElektroG geregelte Erfordernis der Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung steht jedenfalls seit 13. August 2012 mit dem Unionsrecht in Einklang.


3. Die Kennzeichnung eines Elektro- oder Elektronikgeräts ist als dauerhaft im Sinne von § 7 Satz 1 ElektroG anzusehen, wenn sie ein Mindestmaß an Unzerstörbarkeit aufweist und auch sonst nicht unschwer zu entfernen ist.


4. Mehrere Zuwiderhandlungen gegen ein Vertragsstrafeversprechen können als ein einziger Verstoß zu werten sein, wenn sie gleichartig sind, unter Außerachtlassung derselben Pflichtenlage begangen worden sind, zeitlich in einem engen Zusammenhang stehen und der Handelnde sein Verhalten als wettbewerbskonform angesehen hat (im Anschluss an BGH, 25. Januar 2001, I ZR 323/98, BGHZ 146, 318, 329 ff. - Trainingsvertrag).

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 08.07.2015 - Az.: 3 W 74/15
Leitsatz:

Um die Kostenlast des sofortigen Anerkenntnisses zu vermeiden, bedarf es grundsätzlich einer vorhergehenden wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 07.07.2015 - Az.: 13 W 35/15
Leitsatz:

Die Werbung mit einem Standort des Unternehmens an einem bestimmten Ort ist unzulässig, wenn dort tatsächlich kein solcher Standort unterhalten wird, an dem ein Mitarbeiter zu gewöhnlichen oder zu den in üblicher Weise bekannt gemachten Öffnungszeiten persönlich erreichbar ist. Diese Irreführung ist regelmäßig geschäftlich relevant, wenn Interessenten mit der Aussicht auf die Möglichkeit einer solchen Kontaktaufnahme - und sei es nur in einem Gewährleistungsfall - angelockt werden können.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 07.07.2015 - Az.: 7 U 29/12
Leitsatz:

1. Wenn das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Betroffenen in der Weise beeinträchtigt wird, dass ältere, ursprünglich einmal rechtmäßig in das Internet eingestellte Beiträge in einem Internetarchiv nach Erlöschen eines allgemeinen öffentlichen Interesses an den berichteten Vorgängen weiterhin zum Abruf bereitgehalten werden, kann dem Betroffenen gegen den Betreiber des Internetarchivs ein Anspruch darauf zustehen, es zu unterlassen, diese Beiträge in der Weise zum Abruf bereitzuhalten, dass sie durch Eingabe des Namens des Betroffenen in Internet-Suchmaschinen von diesen aufgefunden werden.
2. Für das Entstehen der Verantwortlichkeit des Betreibers des Internetforums für derartige Beiträge gelten die für die Verantwortlichkeit der Betreiber von Internetforen entwickelten Grundsätze.

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil v. 03.07.2015 - Az.: 13 U 26/15
Leitsatz:

Vom amtlichen Muster der fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung abweichende Formulierungen sind unschädlich, soweit es sich lediglich um redaktionelle Änderungen handelt, die nicht geeignet sind, die Belehrung für den Kunden in irgendeiner Form unübersichtlich oder missverständlich zu machen.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 02.07.2015 - Az.: 30 W (pat) 547/13
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil v. 01.07.2015 - Az.: 9 U 1339/14
Leitsatz:

Ein Unternehmen muss die direkte Kommunikation per E-Mail ermöglichen und darf nicht bei Mail-Anfragen  automatisierte Antworten zurückgeben, in denen lediglich allgemeine Hinweise auf weitere Informationsquellen auf der Internet-Seite oder auf telefonische Kontaktmöglichkeiten hingewiesen wird.

Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Urteil v. 30.06.2015 - Az.: 11 U 31/14
Leitsatz:

1. Zur Frage, ob bei einem Vertragsassistenten, bei dem ein Endnutzer am Bildschirm durch Beantwortung systemgesteuerter Fragen einen juristischen Vertrag nach seinen Bedürfnissen erstellen kann, die sogenannten Sprungerverweise zum vertraglichen Inhalt gehören oder nicht.

2. Eine vertragliche Gerichtsstandsvereinbarung umfasst im Zweifel nicht nur vertragliche, sondern auch etwaige gesetzliche Ansprüche