Urteile chronologisch

Oberlandesgericht München, Urteil v. 16.07.2015 - Az.: 6 U 4681/14
Leitsatz:

Opt-In-Erfordernis für Zusatzleistungen bei Online-Buchung von Flugreisen

Landgericht Arnsberg, Urteil v. 16.07.2015 - Az.: I-8 O 47/15
Leitsatz:

Das beworbene und mittels Bildern dargestellte Produkt (hier: Sonnenschirm mit Ständer und Bodenplatten) muss auch vollständig im Angebotsumfang enthalten sein. Weicht das tatsächlich gelieferte Produkt ab (hier: Auslieferung ohne Bodenplatten), liegt eine Irreführung vor.

Europäischer_Gerichtshof, Urteil v. 16.07.2015 - Az.: C-580/13
Leitsatz:

Art. 8 Abs. 3 Buchst. e der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Rechtsvorschrift wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die es einem Bankinstitut unbegrenzt und bedingungslos gestattet, eine Auskunft nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. c dieser Richtlinie über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers unter Berufung auf das Bankgeheimnis zu verweigern.

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 16.07.2015 - Az.: 4 StR 219/15
Leitsatz:

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Verbotenes Einwirken auf Kinder mit Schriften durch Übergabe einer Einladung zum gemeinsamen Masturbieren; versuchtes Sich-Verschaffen kinderpornographischer Schriften

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 14.07.2015 - Az.: VI ZR 463/14
Leitsatz:

Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer oder (faktische) Geschäftsleiter einer Gesellschaft haften nach § 826 BGB auf Schadensersatz, wenn das von ihnen ins Werk gesetzte Geschäftsmodell der Gesellschaft von vornherein auf Täuschung und Schädigung der Kunden angelegt ist, es sich mithin um ein "Schwindelunternehmen" handelt.

Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss v. 14.07.2015 - Az.: 5 W 46/15
Leitsatz:

Streitwert bei unerlaubter Fotonutzung auf Internetseite eines Kinderchores

Landgericht Giessen, Urteil v. 14.07.2015 - Az.: 6 O 54/14
Leitsatz:

Die Werbung eines Handwerksunternehmens mit der Aussage "Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer" ist eine wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten.

Oberlandesgericht Celle, Urteil v. 10.07.2015 - Az.: 2 Ss (OWi) 112/15
Leitsatz:

Zu den Voraussetzungen der Schleichwerbung nach § 7 Abs. 7 RfStV.

Kammergericht Berlin, Urteil v. 10.07.2015 - Az.: 5 U 154/14
Leitsatz:

Werbeaussage "Dieses Produkt macht schlau" wettbewerbswidrig

Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 09.07.2015 - Az.: I-4 U 59/15
Leitsatz:

1. Ein Amazon-Marketplace-Händler haftet für die Rechtsverletzungen, die durch Amazon begangen werden, unabhängig davon, ob ihn ein persönliches Verschulden trifft.
2. Die Weiterempfehlungsfunktion von Amazon ist wettbewerbswidrig iSv. § 7 Abs.2 Nr.3 UWG. Für einen Wettbewerbsverstoß reicht es dabei bereits aus, dass die Weiterempfehlungsfunktion verwendet werden kann, auf die konkrete Funktionsweise kommt es nicht an.
3. Bei der Bewerbung mit einem TÜV-Siegel muss das Zertifikat zum Zeitpunkt der Werbung vorliegen. Es reicht nicht aus, wenn das Zertifikat zeitlich später ausgestellt wird.
4. Das beworbene und mittels Bildern dargestellte Produkt (hier: Sonnenschirm mit Ständer und Bodenplatten) muss auch vollständig im Angebotsumfang enthalten sein. Weicht das tatsächlich gelieferte Produkt ab (hier: Auslieferung ohne Bodenplatten), liegt eine Irreführung vor.