Urteile chronologisch
- Landgericht München, Urteil v. 27.07.2015 - Az.: 7 O 20941/14
- Leitsatz:
Zum Aufwendungsersatz nach § 97 a Abs.4 UrhG bei einer unberechtigten urheberrechtlichen Abmahnung.
- Bundesgerichtshof, Urteil v. 23.07.2015 - Az.: I ZR 83/14
- Leitsatz:
1. Maßstab für die Prüfung eines Verstoßes gegen die Buchpreisbindung ist, ob das Vermögen des Buchhändlers beim Verkauf neuer Bücher in Höhe des gebundenen Preises vermehrt wird.
2. Wer im Zusammenhang mit preisbindungsfreien Geschäften Gutscheine, die zum Erwerb preisgebundener Bücher eingesetzt werden können, an Letztverbraucher abgibt, ohne dass ihm bei der Abgabe des Gutscheins eine entsprechende Gegenleistung der Kunden zugeflossen ist, verstößt gegen die Buchpreisbindung. - Bundesgerichtshof, Urteil v. 23.07.2015 - Az.: I ZR 143/14
- Leitsatz:
1. Die Bestimmung des § 66a Satz 2 TKG ist eine Verbraucherschutznorm im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 UKlaG.
2. Für die Auslegung des Erfordernisses der guten Lesbarkeit der Preisangabe in § 66a Satz 2 TKG sind dieselben Kriterien maßgeblich wie für die Auslegung des Merkmals "deutlich lesbar" im Sinne des § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV. Nicht erforderlich ist, dass für die Preisangabe dieselbe Schriftgröße wie für den Haupttext verwendet wird.
3. An der nach § 66a Satz 2 TKG erforderlichen deutlichen Sichtbarkeit der Preisangabe fehlt es, wenn diese der Aufmerksamkeit des Betrachters entzogen wird.
4. Das Erfordernis des unmittelbaren Zusammenhangs ist bei § 66a Satz 2 TKG in einem inhaltlichen Sinn zu verstehen. - Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss v. 22.07.2015 - Az.: 5 B 1754/15
- Leitsatz:
Kein Anspruch auf Untersagung einer als geschäftsschädigend empfundenen Äußerung der Landwirtschaftskammer.
- Amtsgericht Mannheim, Urteil v. 22.07.2015 - Az.: 10 C 169/15
- Leitsatz:
Eine AGB-Klausel des Versenders im Frachtgewerbe in Bezug auf den Frachtlohnanspruchs gemäß § 407 Abs. 2 HGB mit dem Inhalt: "Forderungen des AN sind am letzten Tag des zweiten Folgemonats nach Rechnungseingang fällig" ist im unternehmerischen Rechtsverkehr gemäß §§ 308 Nr. 1,307 BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Frachtführers unwirksam.
- Landgericht Berlin, Urteil v. 21.07.2015 - Az.: 16 O 183/14
- Leitsatz:
1. Die Klausel von easyJet
"10.2
Wir können keine behinderten Fluggäste befördern, die die Unterstützung eines Pflegers / Betreuers benötigen, sofern der Fluggast nicht von einem Pfleger / Betreuer begleitet wird. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Sie unter Berücksichtigung Ihres Bedürfnisses nach Unterstützung während des Fluges von ausreichend vielen Pflegern / Betreuern begleitet werden, der / die Ihnen bei Ihren Bedürfnissen während des Fluges behilflich ist."
ist rechtswidrig.
2. Die Klausel von easyJet
"10.4
Rollstühle und Mobilitätshilfen, die nicht manuell in den Frachtraum gehoben werden können, können nur befördert werden, wenn beide Flughäfen über die Einrichtung verfügen, die zum Ein- / Ausladen des Geräts benötigt wird. Bitte beachten Sie, dass einige Flughäfen möglicherweise nicht über die für das Heben von schweren Rollstühlen und Mobilitätshilfen benötigte Ausrüstung verfügen. Wenn Sie uns jedoch 48 Stunden vor Ihrem Abflug benachrichtigen, können wir dies für Sie einleiten und angemessene Bemühungen anstellen, Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden."
ist rechtmäßig. - Oberlandesgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 21.07.2015 - Az.: 6 W 71/15
- Leitsatz:
Gibt der Schuldner eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit Aufbrauchsfrist ab, so entfällt die Wiederholungsgefahr, sobald die Aufbrauchsfrist beendet ist.
- Landgericht Wuppertal, Urteil v. 21.07.2015 - Az.: 11 O 40/15
- Leitsatz:
Fernabsatzrechtliche Informationspflichten über Widerrufsbelehrung bei Printwerbung
- Landgericht Hannover, Urteil v. 21.07.2015 - Az.: 18 O 159/15
- Leitsatz:
Wird bei einer Open Source. die unter Bedigungen der GNU GPL vertrieben wird, kein Quellcode und Lizenztext mit angeboten, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung.
- Bundesgerichtshof, Beschluss v. 21.07.2015 - Az.: 1 StR 16/15
- Leitsatz:
Strafverfahren u.a. wegen Ausspähens von Daten, Datenveränderung und Computerbetrugs: Notwendige tatrichterliche Feststellungen beim Ausspähen von Daten mittels eines Schadprogrammes zum Zweck der Bitcoin-Generierung

