Urteile chronologisch
- Landgericht Bochum, Urteil v. 31.08.2015 - Az.: I-12 O 190/14
- Leitsatz:
1. Bei zwei namensgleichen Unternehmen ist das prioritätsjüngere zur Rücksichtnahme verpflichtet und muss durch geeignete Zusätze zu seinem Namen eine Verwechselungsgefahr vermeiden oder im Rahmen des Zumutbaren wenigstens möglichst weit reduzieren.
2. Ist für eine Domain eine "Catch all"-Funktion eingerichtet, liegt darin kein wettbewerbwidriges Abfangen von Mails, die eigentlich an das Konkurrenz-Unternehmen gerichtet sind. - Oberlandesgericht Jena, Beschluss v. 27.08.2015 - Az.: 2 W 253/15
- Leitsatz:
Für das Anbieten einer illegalen Musik-CD eines weltweit bekannten Interpreten auf eBay ist von einem Streitwert von 8.000,- EUR auszugehen.
- Kammergericht Berlin, Beschluss v. 27.08.2015 - Az.: 23 U 42/14
- Leitsatz:
Übertragbarkeit von Steam-Accounts kann vertraglich ausgeschlossen werden.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 27.08.2015 - Az.: 30 W (pat) 41/13
- Landgericht Ravensburg, Urteil v. 25.08.2015 - Az.: 8 O 34/15 KfH
- Leitsatz:
Die Aussage, dass Bier "bekömmlich" ist, ist eine gesundheitsbezogene Angabe und daher für Getränke mit mehr als 1,2 Promille nicht erlaubt.
- Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.08.2015 - Az.: I-20 U 22/14
- Leitsatz:
Kein Wettbewerbsverstoß, wenn Werbung entgegen Messe-AGB verteilt wird
- Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss v. 21.08.2015 - Az.: 6 W 91/15
- Leitsatz:
Es ist einer Fahrschule erlaubt, die Bezeichnung "Grundgebühr" zu verwenden. Dadurch wird nicht der irreführende Eindruck erweckt, es handle sich um eine amtlich festgesetzte Gebühr, die mithin bei allen Fahrschulen gleich hoch und nicht verhandelbar ist. Der Durchschnittsverbraucher ist vielmehr inzwischen an die Bezeichnung von Grundpreisen oder Basispreisen als "Grundgebühr" gewöhnt.
- Oberlandesgericht Köln, Urteil v. 21.08.2015 - Az.: 6 U 41/15
- Leitsatz:
Bereits eine Gegenabmahnung kann bei Vorliegen besonderer Umstände den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs begründen.
- Bundespatentgericht, Beschluss v. 21.08.2015 - Az.: 24 W (pat) 505/12
- Landgericht Köln, Urteil v. 20.08.2015 - Az.: 31 O 112/15
- Leitsatz:
Bei der Online-Werbung für Klimageräte muss neben dem Preis direkt die Energieeffizienzklasse angegeben werden. Dies gilt auch für bloße Übersichtsseiten, denn es ist nicht ausreichend ist, wenn die Angaben sich lediglich auf der einzelnen Produktunterseite befinden.

