Urteile chronologisch

Landgericht Frankfurt_aM, Beschluss v. 17.11.2015 - Az.: 2-28 O 281/15
Leitsatz:

Die Rückübertragung einer abhanden gekommenen Rufnummer im Wege der einstweiligen Verfügung ist keine Vorwegnahme der Hauptsache, wenn der Antragsteller ein erhebliches wirtschaftliches Interesse vorweisen kann.

Landgericht München_I, Urteil v. 16.11.2015 - Az.: 4 HK O 6347/15
Leitsatz:

Pflicht-Angaben nach § 16a EnEV treffen auch den Makler

Bundespatentgericht, Beschluss v. 12.11.2015 - Az.: 26 W (pat) 18/14
Landgericht München_I, Urteil v. 11.11.2015 - Az.: 17 HK O 7308/15
Leitsatz:

Fussball-Vereine dürfen Kamerateams von der Berichterstattung ausschließen

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil v. 10.11.2015 - Az.: I-20 U 26/15
Leitsatz:

1. Der Grundsatz, dass der Geschäftsführer für Kennzeichenverletzungen haftet, wenn er von ihnen Kenntnis hat und sie nicht verhindert, kann  nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshof in dieser Allgemeinheit nicht mehr aufrecht erhalten werden (BGH GRUR 2014, 883 Rn. 15 - Geschäftsführerhaftung).

2. Zwar kommt bei Kennzeichenverletzungen - anders als bei Wettbewerbsverstößen - grundsätzlich eine zivilrechtliche Haftung als Störer in Betracht. Dies setzt indes voraus, dass der Geschäftsführer willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt und dabei zumutbare Verhaltenspflichten verletzt.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss v. 10.11.2015 - Az.: 1 Ws 507/15, 1 Ws 508/15
Leitsatz:

Ein Internetverbot kann für einen Straftäter im Einzelfall im Rahmen der Bewährung eine angemessene Maßnahme sein.

Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 09.11.2015 - Az.: 13 U 95/15
Leitsatz:

Begeht ein Lehrer auf den Webseiten des betreffenden Gymnasiums eine Urheberrechtsverletzung, haftet das betreffende Bundesland dem Rechteinhaber auf Schadensersatz.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 05.11.2015 - Az.: I ZR 182/14
Leitsatz:

Werbung mit einem durchgestrichenen Preis misst der Verbraucher nicht eine je nach Vertriebsform unterschiedliche Bedeutung bei. Auch im Internethandel und auf einer Handelsplattform wie Amazon.de erkennt der Verkehr in einer durchgestrichenen Preisangabe regelmäßig den früher von dem werbenden Unternehmer verlangten Preis.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 05.11.2015 - Az.: I ZR 76/11
Leitsatz:

1. Wer seine Werbung für den Erwerb von Vervielfältigungsstücken eines Werkes auf in einem bestimmten Mitgliedstaat ansässige Mitglieder der Öffentlichkeit ausrichtet und diese Mitglieder der Öffentlichkeit durch ein spezifisches Lieferungssystem und spezifische Zahlungsmodalitäten in die Lage versetzt, sich Vervielfältigungsstücke des Werkes liefern zu lassen, bringt die an diese Mitglieder der Öffentlichkeit gelieferten Vervielfältigungsstücke des Werkes in diesem Mitgliedstaat im Sinne von § 17 Abs. 1 Fall 2 UrhG in Verkehr.
2. Der Testamentsvollstrecker, dem der Urheber gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 UrhG durch letztwillige Verfügung die Ausübung des Urheberrechts übertragen hat, bleibt neben einem Dritten, dem der Urheber ein ausschließliches urheberrechtliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, selbst Ansprüche wegen Rechtsverletzungen geltend zu machen, soweit er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der rechtlichen Verfolgung dieser Ansprüche hat.

Landgericht Arnsberg, Urteil v. 05.11.2015 - Az.: I-8 O 17/15
Leitsatz:

Eine bloße "Gefälligkeitsabmahnung" lässt die wettbewerbsrechtliche Wiederholungsgefahr nicht entfallen.