Urteile chronologisch

Landgericht Hamburg, Urteil v. 23.11.2015 - Az.: 324 O 90/15
Leitsatz:

Verbreitung von E-Mails ist Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Kammergericht Berlin, Beschluss v. 22.11.2015 - Az.: 5 W 252/15
Leitsatz:

Es stellt grundsätzlich einen Eingriff in das Allgemeine Unternehmenspersönlichkeitsrecht dar, wenn der Name eines Unternehmens ohne dessen Erlaubnis durch ein anderes Unternehmen zu Zwecken der Werbung für ihr Produkt in einer ins Auge springenden Weise ausdrücklich und deutlich lesbar - und damit unbefugt - verwendet wird.

Landgericht Münster, Urteil v. 20.11.2015 - Az.: 023 O 55/15
Leitsatz:

Irreführende Werbung eines Augenarztes durch Aussage "Augenabteilung am St. G"

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 19.11.2015 - Az.: 2 U 88/15
Leitsatz:

Rabatt-Aktion von myTaxi doch rechtskonform

Bundesgerichtshof, Urteil v. 19.11.2015 - Az.: I ZR 109/14
Leitsatz:

1. Die Merkmale und die Gestaltung eines Produkts sind regelmäßig nicht geeignet, einen Rückschluss auf seine betriebliche Herkunft zu ermöglichen, wenn es sich bei dem angesprochenen Verkehr um den Endverbraucher handelt und identische Produkte unter verschiedenen Herstellermarken angeboten werden.
2. Zu dem nach § 945 ZPO ersatzfähigen Schaden können Kosten gehören, die dadurch entstehen, dass ein Unternehmen zur Befolgung eines Unterlassungsgebots Produkte aus den Vertriebswegen zurückruft.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 19.11.2015 - Az.: 30 W (pat) 508/14
Bundesgerichtshof, Urteil v. 19.11.2015 - Az.: I ZR 109/14
Leitsatz:

1. Die Merkmale und die Gestaltung eines Produkts sind regelmäßig nicht geeignet, einen Rückschluss auf seine betriebliche Herkunft zu ermöglichen, wenn es sich bei dem angesprochenen Verkehr um den Endverbraucher handelt und identische Produkte unter verschiedenen Herstellermarken angeboten werden.


2. Zu dem nach § 945 ZPO ersatzfähigen Schaden können Kosten gehören, die dadurch entstehen, dass ein Unternehmen zur Befolgung eines Unterlassungsgebots Produkte aus den Vertriebswegen zurückruft.

Bundesgerichtshof, Urteil v. 19.11.2015 - Az.: I ZR 149/14
Leitsatz:

1. Bei der Prüfung, ob eine literarische Figur (hier: Pippi Langstrumpf) durch Übernahme von äußeren Merkmalen in eine andere Produktart (hier: Karnevalskostüm) gemäß § 4 Nr. 9 UWG nachgeahmt wird, sind keine geringen Anforderungen zu stellen.


2. Der Schutz der Verwertbarkeit einer fiktiven Figur außerhalb des Urheberrechts sowie der Schutz der vom Rechteinhaber im Bereich der wirtschaftlichen Verwertung dieser Figur erbrachten Investitionen ("character merchandising") in Form eines Schutzrechts über die Generalklausel nach § 3 Abs. 1 UWG ist angesichts der im Lauterkeits-, Marken- und Designrecht vorhandenen Schutzmöglichkeiten nicht geboten.

Bundespatentgericht, Beschluss v. 18.11.2015 - Az.: 29 W (pat) 34/13
Oberlandesgericht Hamm, Urteil v. 17.11.2015 - Az.: 4 U 34/15
Leitsatz:

Schadensersatz bei Online-Foto-Klau